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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
µHallo, liebe Forummitglieder,
habe vor 5 Jahren einen gewerblichen 10-Jahres-Mietvertrag abgeschlossen.
Jetzt möchte jemand meine Räume nutzen, der Vermieter ist soweit einverstanden, möchte mich jedoch nicht aus dem Vertrag entlassen.-Was heißt das im Klartext für mich?
Die Räume wurden voher von meinem Vormieter bereits ca. 40- Jahre gemietet, und ich habe damals einen neuen Vertrag bekommen, aber in den Räumen nichts verändert (also komplettes Ladengeschäft inkl. Möbel übernommen). Im Mietvertrag heißt es: ...gemäß Übergabeprotokoll, es wurde mir aber kein Übergabeprotokoll ausgehändigt! Bei Auszug heißt es ebenso:gem.Übergabeprotokoll!Was heißt das für mich, wenn bei Mietbeginn ein solches Formular nicht gemacht wurde, aber bei Auszug verlangt wird? Wer kann mir ein Übergabeprotokoll für gewerblich genutzte Räume zukommen lassen?
Der Nachmieter möchte die Räume anders nutzen;d.h. er wird sowieso umbauen und renovieren. Muß ich dann trotzdem Renovierungsarbeiten vornehmen? Was kann nach der tatsächlichen Beendigung des Mietvertrages, also in 5 Jahren passieren? Welche Ansprüche könnte der Vermieter geltend machen? Muß ich dann vor Ablauf noch kündigen?
Wie ist heute der Standard für gewerblich genutzte Ladenräume?
Z.Zeit habe ich Einfachverglasung, kein Sicherheitsglas ( Stand wie vor 40 Jahren!
Vielen Dank im VorausÂ

1 Kommentar zu „Nachmieter für gewerb.genutzte Räume bei 10-Jahres-Mietvertr”

Glatti

Hallo zusammen,

ich bin neu hier und hoffe jemand von euch kann mir helfen.
Ich bin seit 1.1.06 mit meiner Freundin in eine sehr schönbe Maisonette-Wohnung gezogen. Leider hat die Wohnung einen Haken. Das Badezimmer hat 2 getrennte Waschbecken, bei denen beiden das Wasser "sau" schlecht abfließt bzw. einen Tausch durchführt. Wenn ich mich nämlich morgens rasiere, kommen meine Barthaare nach der Rasur nicht nur wieder in meinen Becken zurück, sondern auch auf der Seite meiner Freundin!
Im Mietvertrag steht darüber nix drin und der Vormieter hat mich darauf auch nicht aufmerksam gemacht. Kann ich die Miete mindern, eine sofortige Beseitigung des Misstandes erzwingen, etc.

Danke im Voraus

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