Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Last-Gentleman hat diese Frage gestellt
Hallo Ihr lieben,

mein Bruder hat Anfang Februar einen Mietvertrag beginn 1.4.08 abgeschlossen. Nun haben sich er und seine Freundin getrennt und wollen keine gemeinsame Wohnung mehr.
Gekündigt wurde ende Februar.
Meine Frage:
Beginnt die gesetzliche Frist mit der Kündigung oder erst ab dem ersten Miettag?
Heißt. Könnte man diesen einen Monat vor Mietbeginn von den 3 Monaten abziehen?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten

LG

Christian
Stichwörter: kÜndigungsfrist

13 Kommentare zu „Wohnung kündigen vor Einzug”

Ghostraider Experte!

Mietbeginn ist nicht der Tag der Unterzeichnung sondern der Tag der als Mietbeginn gesetzt wurde.
Von dem Tag an beginnt auch die gesetzliche Kündigungsfrist von 3 Monaten.

Gruß
ghost

Last-Gentleman

Danke,

also es gibt keine Möglichkeit da raus zu kommen?

Der Vermieter will die 3 Mieten auf einmal haben, das ist nicht rechtens oder?

Susanne Experte!

Die Frist beginnt mit Zugang der Kündigung:
Um zum 31.05. zu kündigen hätte die Kündigung spätestens am 3. Werktag im März beim Vermieter sein müssen.
Wenn dem so ist, kann der VM für April und Mai Aufwandsentschädigung in Höhe von 2 MM verlangen.

Last-Gentleman

Hey Susanne DANKE

bist Du Dir sicher?

Susanne Experte!

Ja, ich kenne dazu eine Aussage eines Rechtsanwalts.
Ich suche mal, wenn ich die finde stelle ich den Link hier sofort ein!

Ghostraider Experte!

Verlangen kann man viel, ob man es aber bekommt ist in Frage gestellt.
Auf jeden Fall hat der Vermieter kein Recht auf dieses Verlangen.
Ich würde, da ich ja aus dem Vertrag nicht rauskomme und dieser nur noch so gekündigt werden kann wie Susanne es beschrieben hat, dem Vermieter jeden Monat die Miete überweisen und die Schlüssel falls noch vorhanden auch erst am letzten Tag abgeben.

Ich vermute das er neben der Gesamtmietzahlung auch noch die Schlüssel haben will und wenn er einen neuen Mieter hat die Wohnung sofort weitervermietet und dadurch doppelte Miete hat.

Wie gesagt ist es eine Vermutung. :-) )

Gruß
ghost

Last-Gentleman

Bist ein Schatz,

wenn dem so ist hast Du meinem Bruderherz gerade 300 € erspart :-)

Man der wird sich freuen 1000000 Dank

Ghostraider Experte!

Auf was will der Vermieter das Verlangen stützen?
Es gibt keine Rechtsgrundlage dafür.

Der Vermieter hat nur einen Anspruch auf eine monatliche Mietzahlung bis zum dritten Werktag und nicht eine Vorausmietzahlung von drei Monaten.

Außer er will dies als Kaution haben und zusätzlich monatlich bis Ende der Kündigungsfrist die monatliche Miete.

Gruß
ghost

Last-Gentleman

Das ist wohl wahr...

Ich verstehe den Vermieter ja auch... er hat einen Nachmieter ab 1.7.08.

Ist halt dumm gelaufen.. Ich hab meinen Bruder auch schon gefragt ob er sich das nicht hätte früher überlegen können.

Wenn das die Kaution sein soll, was ich nicht weiß und mein Bruder und seine Ex zahlen die halt nicht, was will er denn machen?

Ich meine die Wohnung wird ja nie betreten.

Also fair wäre zu sagen : " Zahlt mir die 2 Monate nach Kündigung und basta "

Last-Gentleman

Vielen lieben Dank :-)

Ghostraider Experte!

Wenn eine Kaution vereinbart wurde ist diese auch zu zahlen Punkt.
Ob es richtig ist oder nicht kann man sehen wie man will.
Ich sehe es in diesem Fall auch als Blödsinn an, aber sehe ich genau hin hat es auch einen Grund.
Wenn ich die Wohnung vor Einzug gekündigt habe habe ich trotzdem ein Wohnrecht in der Kündigungsfrist.
Das heißt, ich kann da in der Wohnung so einiges deformieren also beschädigen.
Anderseits muss sich der Mieter ob er da wohnt oder nicht an den Nebenkosten beteiligen.
Sollten diese in den drei Monaten sich irgendwie verändern und es muss mehr gezahlt werden kann sich der Vermieter wenn der Mieter nicht zahlt dies von der Kaution einbehalten.
Also es bestehen schon Gründe zur Kautionszahlung.

Gruß
ghost

Last-Gentleman

Ja da hast Du wohl Recht.

Bin mal gespannt wie das ausgeht... Wenn Ihr mögt, poste ich es hier.

Vielen Dank auch an Dich :-)

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.