Susanne
1. Was sagt Dein Mietvertrag dazu? Sind die jeweiligen Positionen der Betriebskosten aufgezählt, bezieht sich der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?
Wenn die BK aufgezählt sind, kann nur abgerechnet werden, was vereinbart wurde. Bezüglich der Verordnungen kannst Du die hier online nachlesen.
2. Verlang vom Vermieter eine Kopie des Beleges oder Einsicht. Der Vermieter kann nur abrechnen, was er als Rechnung vorliegen hat.
ast00001
MV bezieht sich auf $27 der 2. Berechnungsverordnung, Lüfterwartung ist auch aufgeführt (ich hatte noch nicht nachgesehen, weil die Lüfterwartung nach 5 Jahren zum ersten Mal berechnet worden ist).
Ja, da werden wir wohl nicht drum herumkommen.
Gruß
Axel