Gast
Wenn Sie zum 30. November gekündigt haben, müssen Sie auch bis dahin die Miete zahlen.
Wegen des Eingangsportals hätten Sie sich bereits früher mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollen, um die Sache zu klären.
Eine höhere Miete kann nicht verlangt werden, sondern nur die, die im Mietvertrag vereinbart wurde, es sei denn Sie bleiben über den 30. November hinaus in der Wohnung.
Gast
ich wusste aber vorher noch nicht wer überhaupt der Vermieter ist, beim ehemaligen Mieter konnte man mir keine Auskunft darüber geben.
Gast
Dann hätten Sie alle Hebel in Bewegung setzen sollen, z.B. den Vermieter öfter danach fragen (denn irgendwann wird er das gewußt haben), bzw. mit Hilfe eines Anwaltes die Sachlage erkunden.