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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich bin seit ca. fünf Monaten Mieter eines Atelierraumes in einem ehemaligen Empfangsgebäude der Deutschen Bahn, habe jedoch vor drei Monaten gekündigt und gebe den Raum nun Ende November ab.

Vor zwei Monaten ging das Objekt von der Allianz Immoblilienverwaltung zur Immobliengesellschaft der Deutschen Bahn (SImm) über. Seit Oktober ist das Eingangsportal (Eisentor) jedoch durch eine Eisenkette verschlossen, die SImm meldete sich erst vorherige Woche bei mir und fordert nun die beiden ausstehenden Monatsmieten.
Woher sollte ich jedoch wissen, dass ein Begehen der Räumlichkeiten durchaus noch
erlaubt war, ich wollte nicht über den Zaun klettern und mich möglicherweise strafbar machen?

Abgesehen davon wäre es mir auch nicht möglich gewesen, meine oftmals recht grosse Bilder und Objekte ohne weiteres über das Portal zu heben.

Desweiteren fordert die Simm nun eine höhere Miete, zur ehemaligen Miete kommt nun noch eine Umsatzsteuer hinzu.
Bin ich verpflchtet, die geforderten Mieten zu zahlen, falls ja: ist die Mieterhöhung zulässig?

Danke im Voraus,
Moritz Decker

3 Kommentare zu „Mietobjekt nicht mehr begehbar, trotzdem Mietforderung”

Gast Experte!

Wenn Sie zum 30. November gekündigt haben, müssen Sie auch bis dahin die Miete zahlen.
Wegen des Eingangsportals hätten Sie sich bereits früher mit dem Vermieter in Verbindung setzen sollen, um die Sache zu klären.
Eine höhere Miete kann nicht verlangt werden, sondern nur die, die im Mietvertrag vereinbart wurde, es sei denn Sie bleiben über den 30. November hinaus in der Wohnung.

Gast Experte!

ich wusste aber vorher noch nicht wer überhaupt der Vermieter ist, beim ehemaligen Mieter konnte man mir keine Auskunft darüber geben.

Gast Experte!

Dann hätten Sie alle Hebel in Bewegung setzen sollen, z.B. den Vermieter öfter danach fragen (denn irgendwann wird er das gewußt haben), bzw. mit Hilfe eines Anwaltes die Sachlage erkunden.

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