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Autovermietung darf keinen Rechtsrat erteilen
Eine Autovermietung verstößt gegen das Rechtsberatungsgesetz, wenn Ansprüche auf Ersatz der unfallbedingten Mietwagenkosten vom Geschädigten mit einer so genannten Mietwagenkosten-Übernahmebestätigung zur Sicherheit abgetreten werden und die Autovermietung dem Geschädigten bei dieser Gelegenheit rechtliche Hinweise hinsichtlich der Abwicklung des Unfallschadens mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung gibt.
Urteil des OLG Hamm vom 22.02.2001
4 U 143/00
NJW-RR 2002, 132