Susanne
Lass das sofort zurückbuchen.
Dann solltest Du feststellen, ob Du eine Warmmiete hast in der die NK als Pauschale inkludiert sind oder Kaltmiete plus Nebenkostenvorauszahlung[/b:926c8].
Will der Vermieter die Nk-Vorauszahlungen erhöhen, so gilt dafür die letzte NK-Abrechnung als Grundlage. Aber Deine eigene und nicht die fremder Leute. Denn so, wie ich verstanden habe, wohnst Du dort erst ein halbes Jahr und für Dich wurde noch keine Abrechnung erstellt, Deine Verbrauchsgewohnheiten sind nicht bekannt und außerdem wohnst Du jetzt allein dort.
Eine Erhöhung der NK-Vorauszahlung muss der Vermieter schriftlich ankündigen und kann die nicht einfach abziehen. Der Vorteil des Lastschrifteinzugverfahrens: Du kannst bis zu 6 Wochen später den Betrag zurückbuchen lassen. Sprich auch mit Deiner Bank wie vermieden werden kann, dass der VM einfach mehr einzieht!
Eine Erhöhung der NK ergibt aber kein Sonderkündigungsrecht!
Dann mußt Du noch aufpassen: Wer hat den Mietvertrag unterschrieben? Wenn beide als Hauptmieter drin stehen, müssen auch beide kündigen. Nur weil Deine Freundin ausgezogen ist, ist sie noch längst nicht aus dem MV raus. Steht sie mit als 2. Hauptmieterin im MV, muss sie auch die Kündigung unterschreiben.