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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

beim Auszug aus der Wohnung ist im Treppenhaus an einigen Stellen die Tapete für ca. 5 x 2 cm Kaputt gegangen (abgerissen). Was kann er Vermieter verlangen ? (gibt es dazu ein Gerichtsurteil ?)

Da ich bei der Wohnungsübergabe warscheinlich nicht anwesend bin, würde ich gerne einen Bevollmächtigten damit beauftragen! Was muss ich rechtlich beachten ? Wie sieht es aus, wenn was defekt in der Wohnung ist ?
Gibt es dazu im Mitrecht einige § bzw. Gerichtsurteile ?



Gruss
Walter
Stichwörter: auszug + wohnung

0 Kommentare zu „Auszug aus der Wohnung !”

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