Berthelstal 27.11.2011 09:57
Sie können sofort fristgerecht (3 Monate kündigen.
Berthelstal 27.11.2011 09:58
Sie würden die 3 Monatsfrist einhalten und kämen gerade noch raus.
Bladder 27.11.2011 10:08
Da es keinen Rücktritt von einem Mietvertrag gibt, ist der Ratschlag von Berthelstal zu bestätigen.
Konkret müsste die Kündigung am 3. Werktag des Dezember 2011 vorliegen (auf den Zugang achten) um den Vertrag zu Ende Februar wieder zu beenden.
Osito 27.11.2011 23:01
wie bereits erwähnt gibt es normalerweise keinen Anspruch auf Mietrücktritt. Vielmehr darf der Vermieter voraussetzen, dass sie derartige Gegebenheiten vor der Unterzeichnung eines verbindlichen Mietvertrages abgeklärt haben. Warum haben Sie nicht um einen Besichtigungstermin bei Tageslicht gebeten ?
Bladder 28.11.2011 07:58
@Osito,
die Möglichkeit einer Kündigung vor Einzug ist doch unbestritten (BGHZ 73, 350, 353 f., BGHZ 99, 54).
Die in Ihrem Beitrag gestellte Frage kann man aber genauso dem Vermieter stellen! Und dem noch eher, weil ihm ja mit absoluter Sicherheit die unzureichenden Deckenhöhe bekannt ist. Ja, man könnte sogar vermuten, dass er die Besichtigung genau aus diesem Grund in die Dunkelheit verlegt hat.