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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit 7 Jahren in einem kleinen Häuschen
mit einer uralten dunkelbraunen Holzdecke mit offenen Balken.
Nun haben wir den Mietvertrag für das Häuschen gekündigt.

Wir haben uns bereiterklärt, daß wir alle Wände streichen......
obwohl diese noch top in Ordnung sind, da wir die ganzen Jahre über zwischendurch kleine Schönheitsfehler ausgebessert haben.
Nun teilte uns der Vermieter mit, daß wir gefälligst auch
alle Decken[/b:d99ad] (Türen und Fenster natürlich auch) im Haus zu streichen haben.
Ich halte das für reine Schikane!!!

Wir haben ihn darauf hingewiesen, daß diese Decke völlig in Ordnung ist
und es keinen Sinn macht, über eine dunkle Holzdecke nochmals dunkel drüberzustreichen, zumal wir ein NICHTRAUCHERHAUSHALT sind
und das Holz keinen Gestank von Zigaretten
oder ähnlichem angenommen hat.
Das interessierte ihn nicht, er will, daß alle Decken gestrichen werden.

Kann er das verlangen?????

Ist es nicht auch so, daß nach den neuesten Urteilen
vom BGH vom 27.April 2006
"Renovierungen dem tatsächlichen Reperaturbedarf" angepaßt sein müssen???
Kann es denn auch sein, daß der uralte Mietvertrag laut neuestem
BGH-Urteil zum Thema "Schönheitsreperaturen" eh unwirksam ist????

Vielen Dank im voraus für alle Antworten

Baron D

1 Kommentar zu „völlig intakte Holzbalkendecke bei Auszug streichen????”

fin Experte!

Wenn man Wände streicht, muss man auch die Decken streichen, da man i.d.R. die Absätze sieht. Bei einer Holzdecke ist das jedoch anders. Wenn diese noch in Ordnung ist, sehe ich hier auch kein Handlungsbedarf.

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