Michael Weiß
Hallo Gili!
Solche Fälle sind leider an der Tagesordnung!
Die einzige Möglichkeit die dir bleibt, ist ein sogenanntes Lärmprotokoll zu erstellen, wann welche Art von Lärm "erzeugt" wurde. Datum, Uhrzeit, Art des Lärms, verursacht durch..... ! Dann ein schönes Anschreiben an der Vermieter richten, in welchem du Ihm mit Mietminderung drohst (bis 10%) und Ihm eröffnest dass du ein Lärmprotokoll führst in welchem sämtliche Ruhestörungen aufgelistet sind! Ich glaube er wird dann ganz schnell von solchen Dingen Abstand nehmen. Die Frage ist nur die: Was kommt danach?
Aber jetzt versuchs erst mal so!
Viel Glück!
Gilli
Vielen Dank Michael für die Info !
Leider haben wir aber schon seit 2 Monaten die Miete (beschädigte Rollos, zugestellte Fenster mit Bauzäune) mit 20 % gekürzt. Kann man dann noch zusätzlich die 10 % Mietminderung machen, sprich also 30 % insgesammt ? Wie sieht dieses Protokol genau aus. Gibt es im Internet irgendwelche Mustervordrucke ? Nutzt es wenn man eine Anzeige bei der Polizei macht oder sich beim Tierschutzverein meldet, wegen unserer Tiere ? Viele Grüße, Gili ! Warte auf Antwort, Danke im voraus für deine Mühe !
Michael Weiß
Hallo Gili!
Natürlich kannst du, wenn die Miete bereits wegen anderen Dingen einbehalten wurde, die Miete aufgrund der Lärmbelästigung weiter mindern. Obwohl ich sagen muss dass 20 % für defekte Rollos, zugestellte Fenster mit Bauzänen mir doch etwas viel erscheint. Somit sind dann 30 % in der Summe etwas viel. Ich hoffe ich konnte mich etwas verständlich ausdrücken. Für ein Lärmprotokoll braucht man kein Muster oder dergleichen. Einfach die Punkte, die ich bereits in meinem vorigen Thread angesprochen habe zu Papier bringen. Das muss keine bestimmte Form oder ähnliches haben, sondern nur die aufgeführten Punkte beinhalten. Noch besser wäre es natürlich wenn du das ganze zusätzlich z.b. auf Video festhalten könntest und einen oder mehrere Zeugen dafür hast, die die Lärmbelästigungen etc. bestätigen können.
Man kann die Polizei nur dann einschalten, wenn die Ruhezeiten sprich 8-22 Uhr o.ä. nicht eingehalten werden (Diese Uhrzeiten unterscheiden sich soviel ich weiß von mal zu mal jenachdem ob man in der Stadt oder auf dem Dorf lebt etc.)
Der Tierschutzverein kann da jedenfalls nichts machen. Also, weitere Mietminderungen androhen! Das schlimmste was passieren kann, ist das man die zuviel zurückbehaltene Miete irgendwann doch noch bezahlen muss. Achja, wie sieht es denn mit einer Rechtsschutzversicherung aus? Wenn noch keine besteht, macht euch doch mal Gedanken. Das könnte nämlich ganz schnell vor Gericht gehen, die ganze Sache.
so jetzt sehn wir mal wies weiter geht! <!-- s --><!-- s -->
Gilli
Hallo Michael !
Vielen Dank nochmals für die schnelle Antwort. Eine Rechtschutzversicherung haben wir glücklicherweise schon. Haben sie auch schon ausreichend beansprucht, wie Du Dir bestimmt denken kannst.
Wir werden deinen Rat befolgen und mal schauen was dabei rumkommt.
Gruß, Gili ! <!-- s --><!-- s -->
Michael Weiß
ok, haltet mich auf dem laufenden, ja?