Balkonexperte 08.08.2010 10:02
Diese Frage wurde in einem anderen Zusammenhang schon beantwortet.
Bladder 08.08.2010 15:03
Nicht nur das, Sie können auch, da die Wohnfläche im Mietvertrag um mehr als 10% größer angegeben ist als tatsächlich vorhanden, eine Mietminderung durchsetzen.
Sie sollten sich mit einem Mieterverein kurz schließen.
Wer hat die 88,5 qm festgestellt?
Errick 08.08.2010 16:38
Ich wäre vorsichtig mit einer Änderung des Mietvertrages und würde dazu vorher den Mieterverein oder einen Anwalt befragen. In jedem Fall kann bei einer gegenüber den Angaben im Mietvertrag tatsächlich um über 10 % geringeren Wohnfläche nicht nur die Miete gemindert sondern auch die in der Vergangenheit zuviel gezahlte Miete vom Vermieter zurückgefordert werden. Näheres hier: http://www.rechtsanwalt-rossbach.de/Wohnflaeche%20Abweichung%2010%25%20BGH%20Mangel%20Minderung%20Miete%20Rueckzahlung.htm
Katrin72 11.08.2010 19:44
Hallo, hab meine Wohnung ausgemessen und per Quadratmeter Rechner berechnen lassen. Danke für eure Hilfe.