Susanne
Ja klar, wenn er die Kaution nicht bezahlt, musst Du die einklagen.
Abwohnen von Kaution ist allerdings verboten.
Der VM darf mit der Kautionsabrechnung bis zu 6 Monate nach Mietende warten, darüber hinaus darf er für die noch zu erwartende Nachzahlung aus NK eine angemessene Summe einbehalten.
Mit der K-Zahlung bis Nk-Abrechnung warten ist Schwachsinn und darf er nicht.
Ich würde die Feb-Miete zahlen, den MV auflösen und nach 6 Monaten auf Kautionsabrechnung/Zahlung klagen-denn das musst Du bei dem Vermieter scheinbar sowieso.
GBeck
Vielen Dank, Susanne.
Heute ist der Vermieter unerwartet in unserer neuen Wohnung aufgetaucht und hat uns aufgefordet, die Miete NK inkl. zu bezahlen. Eine Frechheit gegen die wir nichts machen können.
Wir haben eine andere Auflösungsvereinbarung geschrieben und ihm gemailt. Die Miete werden wir erst zahlen, nachdem wir die Kaution sehen. Wir haben mit unserer Vormieterin geredet und sie hat uns erzählt, wie lange sie um ihre K + NK betteln musste.
Liebe Grüße
Gustav