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theera hat diese Frage gestellt
hallo,
muss ich ganze worhung neue Tapezieren manchen, bei Auszug?


Mietvertrag: Schönheitsreparaturen
Der Mieter ist verpflichtet, soweit keine andere Vereinbarung getroffen ist, ohne gesonderte Afforderung die nachstehend aufgeführten Schönheitsreparaturen regelmassig während der Mietzeit durchzuführen, da in der Grundmiete hierfür keine Kosten einkalkuliert sind. Diese Verpflichtung wird fällig, wenn für die Nassraume(Küche, Band, Duschen WC etc.) drei Jahre, für die Wohn- und Schlafräume, Flure und dielen fünf Hare und für alle anderen Nebenräume sieben Jahren sein Vertragsbeginn bzw. der letzten fachgerechten Herrichtung verstrichen sind.

Zu den Schönheitsreparaturen gehören u.a. das Entfernen alter Tapeten, Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decke, Streichen der Fußböden, Heizkörper einschl. Heizrohre, der Innentüren so wie der Fester und Außentüren von innen, soweit jeweils Streichfähigkeit gegeben ist. Die Arbeiten sind vom Mieter fachgerecht, der Anstrich in einer weißen oder neutralen Farbe auszuführen.

danke im voraus

1 Kommentar zu „Schönheitsreparaturen”

Forseti Experte! 15.03.2012 16:10

Wenn dies eine frei finanzierte Wohung ist, dann sind diese Klauseln schon lange ungültig. Stichwort: Starre fristen (bitte bei Google erfragen).

Sollte diese Wohnung aber eine Genossenschaftswohnung sein, dann sind andere Regeln möglich. Hier könnte aber nur die Satzung der Genossenschaft Licht ins Dunkle bringen.

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