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Hallo,
ich habe eine neue Gastherme erhalten, da die alte Therme defekt und auch veraltet war.
Nach den Arbeiten kam dann der Schornsteinfeger und hat die Therme "abgenommen", sodass diese letztlich erst betrieben werden durfte.
Nun hat zwar der Vermieter die Kosten für die Gastherme übernommen, will nun aber die Kosten für die Abnahme durch den Schornsteinfeger in Höhe von EUR 86,40 auf mich umlegen.
Ist das rechtens?
Die normalen Gebühren für die jährliche Abgasprüfung kenne ich und werden mir ja auch jährlich (auch dieses Mal) in Rechnung gestellt = OK.