Berthelstal 18.12.2009 14:59
Nein. Mit der Beendigung des Mietvertrages endet auch die Mietzahlung. Wenn der Mangel sofort behoben wurde, geht das so in Ordnung. Wegen Unwilligkeit zur Wohnungsübergabe muß der Mieter nicht zahlen.
topeschke 18.12.2009 17:23
Hallo Hr/Fr. Berthelstal,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Frohes Fest und ein gesundes Jahr 2010
Gruß
topeschke