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topeschke hat diese Frage gestellt
Hallo miteinander,
folgendes Problem: Ein Mieter hat seine Wohnung fristgerecht gekündigt. Kündigung zum 01.12.2009. Bei der Übergabe der Wohnung am 30.11.2009 war eine Wand noch nicht ganz gestrichen. Der Vermieter meinte darauf hin, dass es behoben werden soll. Der Mieter behob dies und meldete sich am gleichen Tag noch an und wollte die Übergabe machen. Daraufhin meinte der Vermieter: Heuer nicht mehr, sie müssen ihre Miete für Dezember noch bezahlen. Ist das rechtens.

2 Kommentare zu „Mietvertrag”

Berthelstal Experte! 18.12.2009 14:59

Nein. Mit der Beendigung des Mietvertrages endet auch die Mietzahlung. Wenn der Mangel sofort behoben wurde, geht das so in Ordnung. Wegen Unwilligkeit zur Wohnungsübergabe muß der Mieter nicht zahlen.

topeschke 18.12.2009 17:23

Hallo Hr/Fr. Berthelstal,
vielen Dank für die schnelle und hilfreiche Antwort.
Frohes Fest und ein gesundes Jahr 2010

Gruß
topeschke

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