Berthelstal 26.08.2010 11:59
Bei schimmel im bad muß zuerst die ursache festgestellt werden beziehungsweise der verursacher erst dann wäre bei der schuld des vermieters eine mietminderung vorzunehmen die fugen können sie selbst abdichten die kosten werden sich im rahmen der vereinbarten kleinreparaturen bewegen die risse in den fliesen berechtigen nicht zur mietminderung ich hoffe sie konnten alles lesen
Bladder 26.08.2010 20:03
Die Sache mit dem Zaun ist doch wohl ein Scherz?
Wenn es nach dem Duschen in die Küche "regnet" steht ein erheblicher Mangel fest und einer Mietminderung nichts im Weg. Lediglich die Höhe der Minderung kann man nur vor Ort ermitteln, da sie vom Wohnwertverlust abhängt. Der Mieter ist hier für die prozentuale Höhe der Minderung beweispflichtig.
Im Internet findet man unter "Mietminderungen" viele Gerichtsurteile, nach denen Mietmängel abgeurteilt wurden. Die gesetzliche Grundlage ist der § 536 BGB.
Mit Kleinreparaturen hat dieser Vorgang aber nichts zu tun. Dies gehört eindeutig in den Bereich der Instandhaltung/Instandsetzung durch den Vermieter nach § 535 BGB.