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Novara hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen:

Ich möchte aus meiner Wohnung ausziehen, da die nachbarschaftliche Ruhestörung nicht vom Vermieter in den Griff zu bekommen ist. Nun habe ich eine neue Wohnung gefunden - bei einer Genossenschaft. Zugesagt habe ich und auch den Mietvertrag von meiner Seite aus unterschrieben. Ebenfalls habe ich die Kaution bereits komplett überwiesen.
Als ich den Vertrag abgegeben habe, wurde mir gesagt, daß die Geschäftsleitung den noch abzeichnen muss, ich aber meine Wohnung ruhig schon kündigen kann. Das war vor ca. 2 Wochen. Vorhin habe ich telefonisch nachgefragt, wie lange es dauert, bis ich den Vertrag zurück bekomme. Die Antwort darauf war, daß die Wohnung ja noch nicht fertig sei (sie befindet sich noch in der Renovierung und soll im Januar 09 fertig werden). Erst dann erfolge eine Besichtigung, Unterschreiben des Übergabeprotokolls und Schlüsselübergabe. Erst dann würde der Vertrag der Geschäftsleitung inkl. Information, die Kaution sei bezahlt vorgelegt. Auf meine Nachfrage, daß ich doch aber nichts schriftlich habe, weil ich ohne was in der Hand meine jetztige Wohnung nicht kündigen kann, meinte der Herr er habe ja uch nichts hundertprozentiges in der Hand. Wie kann das sein? Er hat doch meinerseits die Unterschrift UND die Kaution bereits. Ich habe genaugenommen nichts (außer den Kopien, die ich vor der Abgabe noch gemacht habe). Ist das denn so üblich im Gebrauch? Sollte der "Deal" aus irgendwelchen Gründen platzen, da der Vertrag ja erst dann zustande kommt, wenn der Mieter diesen unterschrieben zurück bekommt (steht so im Mieterlexikon), säße ich nach der Kündigung auf der Strasse. Wie geht man denn mit so einer Situation um?

Vielen Dank schon mal im voraus für eure Tipps!

2 Kommentare zu „Mietvertrag - ab wann gültig?”

Susanne Experte! 10.11.2008 18:28

I.d.R. wird auch die Kaution erst mit der ersten Miete überwiesen oder bei Schlüsselübergabe dem VM übergeben.
Wenn die andere Partei Deine Kaution schon hat, sehe ich das so, dass ein mündlicher Mietvertrag besteht- Mietverträge sind nämlich nicht zwingend schriftlich.

AMAyer Experte! 11.11.2008 08:03

Ein mündl. Vertrag könnte zwar bestehen, jedoch stellt sich die Frage wie Sie das beweisen wollen.

Hoffentlich haben Sie eine Quittung für Ihre Zahlung erhalten. Es wird hier sicherlich helfen, wenn Sie die Experten vom Mieterverein zu rate ziehen.

AM

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