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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
in unserem mietvertrag steht, dass heizung zu 100 % nach verbrauch abgerechnet wird. jetzt will der vermieter auf 60 / 40 umsteigen, da es ihm zu teuer wird, da wir mit kamin heizen. können wir uns auf den mietvertrag berufen und uns dagegen aussprechen?
es geht ihm wirklich nur ums geld. bei einer 60/40 regelung haben wir gesagt, dass dann bei den 40 % der rauminhalt und nicht qm zugrunde gelegt werden sollte, da deckenhöhen in den wohnungen unterschiedlich sind. will er nicht machen - fährt er schlechter bei.

also würden uns freuen wenn jemand helfen könnte

daniel
Stichwörter: heizkv + mietvertrag + verbrauch

3 Kommentare zu „[b]heizkv & 10[/b] Mietvertrag 100 % verbrauch”

Susanne Experte!

Grundsätzlich gilt, dass der Mieter einer einseitigen Änderung des Mietvertrags nicht zustimmen muss.
Sollte der VM dann allerdings auf Zustimmung klagen, wird der Mieter sicher den Kürzeren ziehen, das die Regelung in der Heizkostenverordnung eindeutig ist: es sind 50-70% nach Verbrauch und 30-50% der Kosten nach Wohnfläche umzulegen (nicht Volumen)
Der Änderung sollte zugestimmt werden, die Heizkostenverordnung kann ich als Lektüre empfehlen, bekommt man online.

daniel_1

dort steht, dass die rechtsgeschäftlichen Bestimmungen, die höhere als die in §7 und 8 genannten höchstsätze von 70 von 100 vorsehen, bleiben unberüht.
auf der seite http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_10.htm">http://www.bfw-gohl.de/gesetze/hkvo_10.htm <!-- w --> steht"Durch rechtsgeschäftliche bestimmung, z.B. im Mietvertrag mit den bewohnern, kann aber davon abgewichen werden. ...

oder verstehe ich etwas falsch. ich habe doch einen mietvertrag (rechtsgeschäftlich)!!!!

danke für die schnelle antwort
daniel

Susanne Experte!

Darauf war ich ja in meinem ersten Satz schon eingegangen-allerdings sollte zu dem Link auch alles gelesen werden.
Sollte der VM auf Zustimmung zur Änderung des Mietvertrags klagen müssen, so sehe ich seine Chancen als nicht unerheblich.

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