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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:

Mein Vermieter hat einen Verteilerschlüssel aufgebaut, indem Anzahl der Personen, Anzahl der Zimmer und Monate berücksichtigt werden.
Anzahl der Personen und Zimmer sind zwei gleich starke Faktoren!

Bsp.: Pärchen mit 5 Zimmer das 12 Monate in dieser Wohnung wohnt hat den Faktor 84 (2x12 + 5x12 =84)

Nach diesem Schlüssel werden alle anderen Grundlagen der Nebenkosten berechnet ua. auch Frischwasser, Abwasser und der Allgemeinstrom.

Ist das okay so aufzubauen oder muss dieses anders berechnet werden?

Meines Erachtens wäre es gerecht wenn bei den drei genannten Faktoren eine andere Berechnungsgrundlage (Verteilerschlüssel) genommen wird als der eben beschriebene!
Es ist ja nun mal so das die Personen das Wasser brauchen und nicht die Zimmer. Außerdem sind auch die Personen die jenigen die auf den Lichtschalter drücken!

Im Mietvertrag ist lediglich vermerkt das sich die Kosten für Frischwasser, Abwasser und dem Allg. Strom auf die Anzahl der Zimmer + Kopfzahl bezieht und nicht wie die Gewichtung aussieht!

Ich wohne mittlerweile 3 Jahre in diesem sieben Parteienhaus zur Miete und dieses Jahr ist mir das zum ersten mal aufgefallen.
Falls es eine Möglichkeit gibt diese Berechnungsgrundlage umzustellen würde ich gerne wissen ob die "Mehrkosten" auch Rückwirkend verlangt werden können.

Für Eure Hilfreichen Antworten bedanke ich mich bereits schon jetzt!

Grüße
Lukas

5 Kommentare zu „Wie ist die Verteilung des Verteilerschlüssels”

Der_Mario Experte!

Dieser Verteilerschlüssel ist zwar etwas ungewöhnlich, aber grundsätzlich ist er dann ok, wenn es so im Mietvertrag vereinbart wurde.
Wäre nichts vereinbart, müsste anteilig nach Wohnfläche (§ 556a BGB) umgelegt werden.
Ob dieser Schlüssel gerecht ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Wenn er geändert werden soll, wäre es sinnvoll, wenn sich alle Mieter zusammentun und sich mit einem entsprechenden Vorschlag an den Vermieter wenden. Ob er den Schlüssel aber tatsächlich ändert, liegt dann aber in seinem Ermessen. Und eine Änderung könnte natürlich auch nur für die Zukunft erfolgen

Bei Heizungs- und Warmwasserkosten ist in der Heizkostenverordnung vorgeschrieben, welche Verteilung anzuwenden ist. Allerdings hat der Vermieter auch da noch einen gewissen Spielraum.

luk1984

Tach nochmals,

also der Vermieter ist von mir über die Situation aufgeklärt worden, jedoch
weiss dieser nicht so richtig nach Rat!
Er Persönlich wäre mit einer solchen Änderung einverstanden, von den sieben Parteien wären immerhin 4 damit einverstanden weil diese auch Geld sparen würden!

Müssen für eine solche Änderung alle Parteien zustimmen?

Danke im voraus für Rat und Tat!

Gruß-
Lukas

Der_Mario Experte!

Ist im Mietvertrag ausdrücklich festgelegt, dass der Schlüssel geändert werden kann?
Dann ist keine Zustimmung der Mieter erforderlich, dann kann der Vermieter das von sich aus festlegen. Er müsste das den Mietern nur schriftlich mitteilen.

luk1984

Nein es ist nicht ausdrücklich festgelegt das der Verteiler-Schlüssel geändert werden darf.
Jedoch ist auch nicht festgelegt das der Schlüssel nicht geändert werden darf.

Was gilt nun?

Der_Mario Experte!

Wenn nicht bestimmt ist, dass er geändert werden kann, dann darf er so ohne weiteres nicht geändert werden.
Eine Änderung wäre dann m. E. nur über eine Änderung der Mietverträge möglich, allerdings wäre für eine solche Änderung die Zustimmung des jeweils betroffenen Mieters nötig.

Wenn sich nicht alle auf den neuen Schlüssel einlassen wollen, spricht aber auch grundsätzlich nichts dagegen, wenn der Vermieter mit unterschiedlichen Verteilerschlüsseln (eben je nach vertraglich festgelegtem Schlüssel) abrechnet. Das wäre dann aber vermutlich mit etwas mehr Arbeit für ihn verbunden.

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