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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich glaub ich hab mir meiner Wohnung in die vollen Gegriffen. Leider blieb mit nach der Trennung von meinem Mann nichts anderes übrig als schnell ne Wohung zu suchen....also.....zum einen hab ich festgestellt daß die Wohnung, im Vertrag mit ca. 120qm angegeben nur so ca. 90qm hat da Dachgeschosswohnung. Dann ist es im Winter eisig kalt über nacht in der Wohnung, die Heizkörper nachts komplett kalt was für mich heisst daß ich erstmal bis ca. 10 Uhr vormittag warten muss bis ich wieder 20 Grad in der Wohnung hab. Und recht viel wärmer wird es dann auch nicht. Die Holzdecken, Panelle, schieben sich langsam auseinander und es sind überall Spalten durch die mir die Warme Luft dann einfach abhaut. Im Speicher verreckt man dagegen fast vor Hitze.Dann stinkt es immer wieder total nach Kanal in der Wohnung, ich vermute fast das Abluftrohr endet irgendwo im Dachboden und geht nicht nach aussen.
Leute, was soll ich machen. Ich hab totale Angst mich mit meiner Vermieterin anzulegen, ich hab so schon genug Stress mit der Scheidung. Welche Mindminderung würde mir denn in dem Fall zustehen und wie würdet ihr euch verhalten?
Stichwörter: stinkt + winter + friere + quadratmeter + stimmen

1 Kommentar zu „Quadratmeter stimmen nicht, es stinkt, im Winter friere ich”

Curzon

Hallo! Also das hört sich ja nicht so gut an. zu dem Problem mit der Heizung würde ich einen Fachmann befragen, der nur feststellen soll, was an ihr nicht funktioniert, dann einen Kostenvoranschlag für die Reparatur aufstellen lassen. Das kostet nicht so viel, da er ja nur etwas feststellt und nicht repariert. Danach würde ich die Vermieterin einfach auf das Problem einmal ansprechen. Persöhnlich einen Termin vereinbaren und ihr die Probleme schildern. Ich würde nicht gleich die Miete mindern, bevor sie die Probleme nicht dargelegt haben. Nach dem Gespräch die Mängel auf jedenfall nochmals schriftlich mitteilen!!! da sonst kein Beweis falls später schlimmeres kommen sollte!
Mit der Größe der Wohnung ist das auch so ne Sache. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass es bei einer Dachgeschoßwohnung mit Schrägen selbst für einen Fachmann es sich schwierig und langwierig gestaltet sie zu vermessen. Wenn sie wirklich der Meinung sind, dass die Größe absolut nicht stimmen kann, dann erkundigen sie sich doch bei einem Profi der Wohnungen vermisst, ob er die Größe so ungefähr einschätzen kann, ohne alles komplett zu vermessen. Wenn dieser dann der Meinung ist, dass die Wohnung auf jedenfall wesentlich kleiner ist, die Vermieterin damit konfrontieren. Sollte darauf nichts kommen müssen sie wohl oder übel die Wohnung aus eigener Tasche vermessen lassen und wenn sich ihre Vermutung bestätigt können sie verlangen, dass die Kosten für die Vermessung vom vermieter erstattet werden.
So oder so würden auf jeden Fall ersteinmal Kosten auf sie zu kommen.

Aus solchen Gründen bitte immer in den Mieterschutzbund eintreten. Auch wenn sie jetzt erst eintreten können die Profis dort ihnen auch sofort helfen! Kostet ca. 80 Euro im Jahr.

Dies sind nur Tipps, keine Garantie!

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