Berthelstal 02.02.2012 22:23
Fordern Sie den Vermieter schriftlich mit angemessener Fristsetzung auf, die mietvertragliche Vereinbarung umzusetzen.
Aber bitte in einem lesbaren Deutsch !!!!!!!!!!!!
Bladder 03.02.2012 02:27
Was den Keller betrifft, so sollten Sie eine Mietminderung in's Auge fassen.
Dazu brauchen Sie keine Frist zu setzen, sondern sie können die Minderung direkt mit der Miete verrechnen. Eine Meldung des Mangels ist ja nicht mehr erforderlich, da der Vermieter bereits davon Kenntnis hat.
Im Internet, unter "Mietminderungstabellen" finden sie Hinweise auf die Höhe der Minderung. Sie liegt bei ca. 10% von der Bruttomiete.
Mit dem Antennenanschluss könnte man ebenso verfahren, aber hier ist auch der Mietvertrag ausschlaggebend.