Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Einführung der 4-Tage-Woche

Wird durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag in einem Unternehmen die 4-Tage-Woche eingeführt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Neuberechnung des Urlaubsanspruchs folgende Umrechnungsformel anzuwenden:

Urlaubstage alt x Wochenarbeitstage neu : Wochenarbeitstage alt = neuer Urlaubsanspruch

Bei einem ursprünglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen errechnet sich beim Übergang von der 5- auf die 4-Tage-Woche danach ein verminderter Urlaubsanspruch von 24 Tagen.

Urteil des BAG vom 20.06.2000

9 AZR 309/99

RdW 2001, 215

0 Kommentare zu „Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Einführung der 4-Tage-Wo”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.