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Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Einführung der 4-Tage-Woche
Wird durch eine Betriebsvereinbarung oder einen Tarifvertrag in einem Unternehmen die 4-Tage-Woche eingeführt, ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts für die Neuberechnung des Urlaubsanspruchs folgende Umrechnungsformel anzuwenden:
Urlaubstage alt x Wochenarbeitstage neu : Wochenarbeitstage alt = neuer Urlaubsanspruch
Bei einem ursprünglichen Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen errechnet sich beim Übergang von der 5- auf die 4-Tage-Woche danach ein verminderter Urlaubsanspruch von 24 Tagen.
Urteil des BAG vom 20.06.2000
9 AZR 309/99
RdW 2001, 215