rhw
Hallo Stella,
mindestens nachzuweisen ist ein Betrag etwa in Höhe von Sozialhilferegelsatz des jeweiligen Bundeslandes + Miete inkl. Nebenkosten. Dieser Betrag muss aus Einnahmen und/oder Vermögen zur Verfügung stehen, um einen Wohngeldanspruch zu erreichen.
MfG
rhw