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petzlo hat diese Frage gestellt
Werte Leser, 1999 bezog ein Paar gemeinsam eine Wohnung, beide Namen sind auf dem Mietvertrag genannt, aber nur der Mann unterschrieb. Dieser verstarb nun im September 08. DIe Lebensgefährtin führte den Mietvertrag stillschweigend fort, muss nun aber wg. Alters ins Heim.
Ist der Vertrag überhaupt zustande gekommen?
Mietvertragsinhalt ist nämlich, dass bei einer Mietdauer von 9 Jahren die Kündigungsfrist 9 Monate betragen sollte.
Außerdem wurde eine Kaution ihv 1300 Dm im Mietvertrag genannt. Die Dame kann hierzu keine Auskunft mehr geben, ob diese jemals gezahlt wurde. WIe finde ich das heraus, Kontoauszüge des Mannes sind auch nicht mehr da
Danke Petz

1 Kommentar zu „Mietvertrag nie unterschrieben - gültig?”

Susanne Experte! 12.12.2008 17:36

Auch wenn nicht Mieterin, ist die Lebensgefährtin nach Tod des Mieters in seinen Mietvertrag eingetreten. Was steht zur Kündigungsfrist genau da? Weiterhin muss der Mieter nachweisen, dass die Kaution gezahlt wurde. Quittungen bzw. Überweisungen suchen!

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