Susanne
Falls Du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, dann besteht auf jeden Fall ein mündlicher, falls Du schon in der Wohnung wohnst.
Der regelt sich nach BGB und damit hast Du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Nachmieter stellen zu müssen.
Ansonsten könnte man auch sagen, dass es zu keiner vertraglichen Einigung gekommen ist und damit einfach ganz schnell ausziehen.
Ansonsten versteh ich Dein Problem nicht genau, Dein Posting ist etwas konfus.
YvonneB
hallo susanne,
Ja ich wohne schon darin, leider. Mein Problem sehe ich nur darin das ich keine Nachmieter finde, da das Altbau keine richtige Heizung hat nur zwei Ölöfen die das ganze Haus wärmen sollen. Das funktioniert einfach nicht. Es ist noch nicht einmal überall, bei dieser Witterung, warm. Im Badezimmer ist garkeine Heizung, wo wir Anfangs hier her gezogen sind haben wir Ihn darauf hingewissen, das es im Winter wenn es friert sehr unangenehm wird. Aber es ist noch schlimmer hier oben trotz ölheizung ist es sehr kalt und den Dachboden haben wir persönlich schön etwas abgedämmt, aber das reicht nicht. Badezimmer ist auch nicht abgedämmt, was wir erst vor drei bis vier Wochen bemerkt und gemängelt haben. Ohne die Holzfenster und Haustüren! Wo er angeblich Material bestellt hatte, kann ich nicht nachfolziehen. Aber Praktiker liegt um die Ecke!! Schätze mal das es hier ungefähr gerade mal 15 Grad sind und wärmer nicht, da meine Kinder und wir hier oben Schlafen, muss ich ihnen abends immer schauen das sie genug anhaben,damit sie sich nicht erkälten und unter der Decke bleiben. Wir hatten gestern abend -2 Grad. Wie soll ich mich den jetzt da noch verhalten.
Aber jetzt weiss ich das er eine Fernheizung legen möchte nächtes Jahr, aber dafür braucht er Platz, warum hatte er das nicht schon führer gemacht, aber der er Verlangt das wir die Heizung bezahlen. Nicht mit dem selben Worten aber so ähnlich. Ich weiß nicht wo für ich immer so viel Sahlen sollte wenn sein Sohn binnen einnes Jahres hier einziehen möchte.
Bin ich dazu Verpflichtet das alles zufinazieren damit der Sohn in ein gemachtes Nest einzieht?
Lg
Yvonne
Ghostraider
Da Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben sollten Sie mit diesen ganzen Problemen einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen und diesem die ganze Angelegenheit in die Hand geben.
Eine Heizung und deren Einbau als Mieter zu finanzieren, dazu sind Sie bestimmt nicht zu verpflichtet, da wenn der Eigenbedarf richtig angemeldet ist und Sie ausziehen müssen Sie kein Geld für die Heizung bekommen werden und ausbauen können Sie Ihr Eigentum dann auch schlecht, denn was sollen Sie mit einer Heizung wenn in der neuen Wohnung schon eine ist.
Da der Vermieter Ihnen bei Einzug oder schon bei der Besichtigung nicht gesagt hat das er nach einem Jahr die Wohnung in Eigenbedarf übernehmen will hatt er es schwer Ihnen jetzt sooo einfach zu kündigen.
Das weitere dazu kann Ihnen ein Rechtsanwalt erklären.
Gruß
ghost
Susanne
Hallo Yvonne,
ich habe das so verstanden: Du wohnst schon dort aber da Ihr Euch nicht einigen könnt, fehlt ein schriftlicher Mietvertrag, d.h. es besteht noch kein schriftlicher Mietvertrag?
Außerdem: was hast Du denn dauernd mit Nachmieter? Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen. Da es noch keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, erst recht nicht!