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YvonneB hat diese Frage gestellt
Hallo,

hab da mal eine Frage, die mir sehr viel bedeutet.
Wir könnten in die neue Wohnung zum 15.01.2008 ziehen. Wir haben auch diese Wohnung schon aufgehoben, da wir kein Mietvertrag unterschieben haben. Weil einige Faktoren dafür sprechen Ihn nicht zu unterschreiben. Unser Vermieter stellt jetzt die bedingung das wir drei monatige Kündigungsfrist oder drei Nachmieter stellen. Darf er das auch ohne das ein Mietvertrag zustande gekommen ist! Wir sind im Febr. 2007 hier eingezogen, da wurde er schon von mir aufgefordert den Mietvertrag zubringen, der ist erst im April 2007 damit erschienen und wollte das ich Ihn durchlese habe ich auch soweit, und habe Ihn auch geäussert das ich Ihn so nicht unterschreiben werde. Es wurde Nachträglich noch eingebaut das ich zum 31.01.2009 das Haus zuräumen habe, da er ja das für Eigenbedarf bräuchte! Mehrmals habe ich ihn auch geäussert das mein Mann das mit dem Badezimmer nicht hingekommt bzw. sich nicht zutraut das zu machen (verputzen, Fliesen usw) und `ne Heizung fehlt komplett darin. Wir heizen hier mit 2 Ölofen, das ist meine größte Sorge das ich hier keinen Nachmieter für finde. Das weiss er auch!! Nur wie komme ich aus diesen nicht einmal unterschriebenen Mietvertrag raus. Normalerweise kann er mir doch nichts!! Er hat nur dumme gesucht die das Haus sanieren und sein Sohn nächstes Jahr hier einziehen kann, oder sehe ich das falsch?

Bitte helf mir?? Denn ich kann nicht mehr!! Ich muss auch noch an meine drei Kinder denken!! Es ist jetzt bei dieser Witterung einfach zukalt!!

Für eure Antwort wäre ich sehr dankbar!!

Liebe Grüsse

Yvonne
Stichwörter: nachmieterprobleme

4 Kommentare zu „Nachmieter erforderlich??”

Susanne Experte!

Falls Du keinen schriftlichen Mietvertrag hast, dann besteht auf jeden Fall ein mündlicher, falls Du schon in der Wohnung wohnst.
Der regelt sich nach BGB und damit hast Du eine Kündigungsfrist von 3 Monaten ohne Nachmieter stellen zu müssen.
Ansonsten könnte man auch sagen, dass es zu keiner vertraglichen Einigung gekommen ist und damit einfach ganz schnell ausziehen.

Ansonsten versteh ich Dein Problem nicht genau, Dein Posting ist etwas konfus.

YvonneB

hallo susanne,

Ja ich wohne schon darin, leider. Mein Problem sehe ich nur darin das ich keine Nachmieter finde, da das Altbau keine richtige Heizung hat nur zwei Ölöfen die das ganze Haus wärmen sollen. Das funktioniert einfach nicht. Es ist noch nicht einmal überall, bei dieser Witterung, warm. Im Badezimmer ist garkeine Heizung, wo wir Anfangs hier her gezogen sind haben wir Ihn darauf hingewissen, das es im Winter wenn es friert sehr unangenehm wird. Aber es ist noch schlimmer hier oben trotz ölheizung ist es sehr kalt und den Dachboden haben wir persönlich schön etwas abgedämmt, aber das reicht nicht. Badezimmer ist auch nicht abgedämmt, was wir erst vor drei bis vier Wochen bemerkt und gemängelt haben. Ohne die Holzfenster und Haustüren! Wo er angeblich Material bestellt hatte, kann ich nicht nachfolziehen. Aber Praktiker liegt um die Ecke!! Schätze mal das es hier ungefähr gerade mal 15 Grad sind und wärmer nicht, da meine Kinder und wir hier oben Schlafen, muss ich ihnen abends immer schauen das sie genug anhaben,damit sie sich nicht erkälten und unter der Decke bleiben. Wir hatten gestern abend -2 Grad. Wie soll ich mich den jetzt da noch verhalten.

Aber jetzt weiss ich das er eine Fernheizung legen möchte nächtes Jahr, aber dafür braucht er Platz, warum hatte er das nicht schon führer gemacht, aber der er Verlangt das wir die Heizung bezahlen. Nicht mit dem selben Worten aber so ähnlich. Ich weiß nicht wo für ich immer so viel Sahlen sollte wenn sein Sohn binnen einnes Jahres hier einziehen möchte.

Bin ich dazu Verpflichtet das alles zufinazieren damit der Sohn in ein gemachtes Nest einzieht?

Lg

Yvonne

Ghostraider Experte!

Da Sie nur einen mündlichen Mietvertrag haben sollten Sie mit diesen ganzen Problemen einen Rechtsanwalt für Mietrecht aufsuchen und diesem die ganze Angelegenheit in die Hand geben.
Eine Heizung und deren Einbau als Mieter zu finanzieren, dazu sind Sie bestimmt nicht zu verpflichtet, da wenn der Eigenbedarf richtig angemeldet ist und Sie ausziehen müssen Sie kein Geld für die Heizung bekommen werden und ausbauen können Sie Ihr Eigentum dann auch schlecht, denn was sollen Sie mit einer Heizung wenn in der neuen Wohnung schon eine ist.
Da der Vermieter Ihnen bei Einzug oder schon bei der Besichtigung nicht gesagt hat das er nach einem Jahr die Wohnung in Eigenbedarf übernehmen will hatt er es schwer Ihnen jetzt sooo einfach zu kündigen.
Das weitere dazu kann Ihnen ein Rechtsanwalt erklären.

Gruß
ghost

Susanne Experte!

Hallo Yvonne,

ich habe das so verstanden: Du wohnst schon dort aber da Ihr Euch nicht einigen könnt, fehlt ein schriftlicher Mietvertrag, d.h. es besteht noch kein schriftlicher Mietvertrag?

Außerdem: was hast Du denn dauernd mit Nachmieter? Du bist grundsätzlich nicht verpflichtet, einen Nachmieter zu stellen. Da es noch keinen schriftlichen Mietvertrag gibt, erst recht nicht!

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