Forseti 22.01.2012 15:16
Ich denke, dass die Bevollmächtigung durch den Vermieter zuvor schon vorgelegen hat, darum muss diese nicht für jedes Schreioben neu beigefügt werden.
Ein Zurückweisen der Kündigung wird den Lauf nur um ein paar Tage verschieben, letztendlich aber nicht den erhofften Effekt haben.
Marco100 22.01.2012 16:04
Es wurde mir der Wohnung fristlos gekündigt weil ich eine Mietkürzung / Mietminderung vorgenommen habe. Die Sache ist das ich starke Mängel in der Wohnung habe. Die HV wurde im Juni 2011 auf die Beseitigung der Schäden verurteilt und inzwischen ist das Urteil rechtskräftig. Die Mängel sind bis heute nicht beseitigt.
Forseti 22.01.2012 16:37
Und warum stellen Sie den Sachverhalt nicht von Anfang an komplett dar?
Hier hilft kein Forum, hier heißt es, auf zum Anwalt für Mietrecht.
meli-lou 22.01.2012 21:13
Wenn die Wohnung eh so viele Mängel hat und man sogar vor Gericht gehen muss und diese dann immer noch nicht beseitigt werden; warum wollen sie dann weiter dort wohnen? Da findet sich doch was besseres mit einer vernünftigen HV. Viel Glück