Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo, wer kann mir einen tipp geben
bin letztes jahr in eine wohnung eingezogen. Diese war nur über eine bautreppe erreichbar. Lt. vermieter wollte er die "richtige treppe" im dezember 2004 einbauen. Bis heute hat sich da nichts getan. Es hat mich auch nicht sehr gestört, da ich keine größeren nachteile dadurch hatte. Jetzt habe ich jedoch schimmelbildung im wohn- und schlafzimmer. Nach mehrmaliger persönlicher aufforderung an meinen vermieter den schaden zu beheben, hat sich nichts getan. Letzten monat habe ich dies dann schriftlich mit fristsetzung und ankündigung von mietminderung nochmals meinem vermieter mitgeteilt. Auch die bautreppe habe ich aufgeführt. Jetzt fühlt sich mein vermieter auf den "schlipps" getreten , und ich solle nun meine blumen, welche im treppenhaus zur überwinterung aufgestellt sind wegräumen (diese standen jedoch auch schon letzten winter mit genehmigung des vermieters im treppenhaus) ebenfalls soll ich die gaderobe, welche sich vor meiner haustür befindet (auch seit einem jahr mit genehmigung des vermieters) wegräumen.
Und nun meine Frage: kann der vermieter nun einfach verlangen, das ich die blumen und die gaderobe entfernen muß, was er jedoch vorher mündlich erlaubt und ein jahr lang praktiziert wurde
Stichwörter: hilfe11 + vermieter + Ärger + brauche + dringend

3 Kommentare zu „Ärger mit dem Vermieter - brauche dringend Hilfe!!11”

Susanne Experte!

Ja, kann er verlangen. Der Hausflur gehört nicht zur Mietsache-hat er eine mündliche Zusage gemacht, kann er diese genauso wieder zurückziehen.

Melanie Schneider

und ich solle nun meine blumen, welche im treppenhaus zur überwinterung aufgestellt sind wegräumen

Zur antwort von Susanne, das stimmt so nicht, da alles erlaubt ist, womit alle im Haus klarkommen, selbst eine Hausordnung ist nur ein Kompromiss zwischen den Mietparteien.Treppenhäuser gehören zur Mietsache und sind Gemeinschaftsräume, wie Speicher usw. Sollte also keiner deiner Nachbarn sich daran stören und keine Fluchtwege versperrt sein, kann deine Garderobe und sonstwas bleiben wo es ist. Dein Vermieter versucht dir wohl eins auszuwischen. Urteil zu diesem Thema Amtsgericht Kön ( Az: 222 C 426/00)

Grüße Mel

Susanne Experte!

Liebe Melanie,

da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Das Treppenhaus ist weder für das Überwintern von Blumen noch für eine Garderobe vorgesehen. Es dient lediglich an Auf-und Abgang. Nur zu diesem Zwecke ist es zu nutzen und gehört damit ganz sicher nicht zur Mietsache, u.a. auch, weil der Vermieter hier definitiv das Hausrecht hat. Allein wegen der Brandgefahr darf in einem Treppenhaus eines MFH definitiv nichts gelagert werden.
Der Vermieter kann verlangen, dass das Treppenhaus leer ist.
Hausordnung:
In jedem vernünftigen Mietvertrag sollte auf die Hausordnung als Zusatz verwiesen werden, die und deren Einhaltung sind damit Bestandteil des Mietvertrags. Zwischen den Mietparteien ist gar nichts geregelt, weil diese kein vertragliches Verhältnis zueinander haben. Demnach ist auch die Hausordnung kein Kompromiss zwischen Parteien-diese Aussage ist absoluter Dummfug!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.