Susanne
Ja, kann er verlangen. Der Hausflur gehört nicht zur Mietsache-hat er eine mündliche Zusage gemacht, kann er diese genauso wieder zurückziehen.
Melanie Schneider
und ich solle nun meine blumen, welche im treppenhaus zur überwinterung aufgestellt sind wegräumen
Zur antwort von Susanne, das stimmt so nicht, da alles erlaubt ist, womit alle im Haus klarkommen, selbst eine Hausordnung ist nur ein Kompromiss zwischen den Mietparteien.Treppenhäuser gehören zur Mietsache und sind Gemeinschaftsräume, wie Speicher usw. Sollte also keiner deiner Nachbarn sich daran stören und keine Fluchtwege versperrt sein, kann deine Garderobe und sonstwas bleiben wo es ist. Dein Vermieter versucht dir wohl eins auszuwischen. Urteil zu diesem Thema Amtsgericht Kön ( Az: 222 C 426/00)
Grüße Mel
Susanne
Liebe Melanie,
da hast Du wohl etwas falsch verstanden. Das Treppenhaus ist weder für das Überwintern von Blumen noch für eine Garderobe vorgesehen. Es dient lediglich an Auf-und Abgang. Nur zu diesem Zwecke ist es zu nutzen und gehört damit ganz sicher nicht zur Mietsache, u.a. auch, weil der Vermieter hier definitiv das Hausrecht hat. Allein wegen der Brandgefahr darf in einem Treppenhaus eines MFH definitiv nichts gelagert werden.
Der Vermieter kann verlangen, dass das Treppenhaus leer ist.
Hausordnung:
In jedem vernünftigen Mietvertrag sollte auf die Hausordnung als Zusatz verwiesen werden, die und deren Einhaltung sind damit Bestandteil des Mietvertrags. Zwischen den Mietparteien ist gar nichts geregelt, weil diese kein vertragliches Verhältnis zueinander haben. Demnach ist auch die Hausordnung kein Kompromiss zwischen Parteien-diese Aussage ist absoluter Dummfug!