forsetis 15.04.2012 10:57
Ihr VM kann mit einer Individualvereinbarung keine Mieterrechte bei Kündigungsfristen oder Mieterhöhungen aushebeln. Bei Mieterhöhungen hätte er den vorgeschriebenen Weg einer Staffelmiete, oder aber so vorgehen müssen: http://mietrechtlexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm
Schapasch 15.04.2012 12:35
Vielen Dankfür die fixe Antwort.