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Stubentiger hat diese Frage gestellt
Bei der diesjährigen Heizkostenabrechnung (wird abgelesen durch ein Unternehmen) sollen wir - angeblich - 1350,-€ nachzahlen, für eine Wohneinheit mit 60 m². Die Information erhielten wir durch unsere Vermieterin. Wir selbst wohnen zur Untermiete. Dieser Betrag erscheint uns doch SEHR hoch!!! An wen wenden wir uns am besten? Unsere Vermieterin weigert sich Angaben herauszugeben.

Des Weiteren steht in unserem Mietvertrag nur der Passus: "Die Miete mit Nebenkostenvorauszahlung incl. Stromvorauszahlung beträgt im Moment der Vereinbarung 390,-€ pro Monat und wird bei Erhöhung bzw. Minderung neu festgesetzt." Ein Betrag über die Kaltmiete ist nicht Teil des Vertrags.
Fakt ist: Wir bezahlen - freiwillig - seit Januar 2007 440,-€. Kann uns dann eine so hohe Nachzahlung überhaupt treffen? Oder liegt der Fehler möglicherweise bei der Firma, die den Heizkostenverbrauch abliest?

1 Kommentar zu „Heizkostenabrechnung + Mietvertrag (k.A. der Kaltmiete)”

Ghostraider Experte!

Der Vermieter ist verpflichtet Einsicht in die Verbrauchsabrechnung zu gewähren.
In diesem Fall würde ich einen Mieterverein mit Rechtsberatung oder einen Fachanwalt für Mietrecht aufsuchen und durch den Anwalt die Vermieterin anschreiben lassen.

Gruß
ghost

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