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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
mojnsen..

ich haben folgendes problem:

bekannte haben ein altes, ehemaliges fabrikhaus angemietet. vermieter ist die stadt und daher wird das alles über eine sachverständige geregelt.
der mietvertrag wurde auf 5 jahre festgelegt.

diese zuständige sachbearbeiterin wurde jetzt allerdings entlassen und mit der neuen zuständigen person soll die mietszeit drastisch gekürzt werden.
so auf 2 jahre!!

könn die das einfach so machen, oder kann man da irgendwie gegen vorgehen?!

ich kenn mich da leider nur relativ wenig mit aus, will aber helfen!!

danke für jede antwort!!
Stichwörter: gekürzt + mietvertragszeit

2 Kommentare zu „Mietvertragszeit gekürzt”

Susanne Experte!

Vertragsrecht:
Der bestehende Vertrag ist gültig und kann nicht einseitig geändert werden. Ist der Mieter also nicht einverstanden, geht das nicht.
Sollten die 5 Jahre abgelaufen sein und es geht um eine Verlängerung, so kann diese natürlich auf 2 Jahre beschränkt werden.

Domasc

mist..mir wurd gerade mitgeteilt, dass der mietvertrag nur einseitig (von meinen bekannten) unterschrieben wurde..!
dann hat sich jawohl alles geklärt, denke ich..????

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