Forseti 22.03.2012 08:58
Bei einem Mangel an der Mietsache ist eine Mietminderung in jedem Fall gegeben. Über die Höhe in Prozenten kommt es natürlich auf den Grad des Mangels, der Behinderung an.
Da ein Forum keine verbindlichen Zahlen nennen kann/darf, sollten Sie im Internet danach suchen. Mit dem Begriff "Wasserschaden Mietminderung" werden Sie sicherlich fündig.
Auf der sichereren Seite wären Sie, wenn Sie sich Hilfe bei einem Anwalt für Mietrecht (Erstberatung), oder beim örtlichen Mieterverein holen.