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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
...eines kaputten Rolladens?

Hierbei handelt es sich um einen Rolladen in einem etwa 30 Jahre alten Mietshaus, der ganz offensichtlich ebenso alt und dementsprechend abgenutzt ist.

Trotz normaler Handhabung und nicht unachtsamen Umgangs mit dem Rollanden, riss dieser beim Herunterziehen ab, was auf Verschleiss zurückzuführen ist.

Mein Vermieter ist nun der Meinung, daß ich die Reparaturkosten selbst zu zahlen habe. M.E. gehört der Rolladen allerdings zur Mietsache und wurde von mir definitiv nicht mutwillig zerstört, im Gegenteil, ich ging pfleglich damit um.

Ist der Vermieter damit im Recht? Muß ich selbst zahlen oder ist es seine Pflicht die Rechnung zu übernehmen?

Für kompetente Hilfe wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichen Grüssen
Elsa
Stichwörter: reparatur + zahlen + mieter + muß

2 Kommentare zu „Muß der Mieter die Reparatur zahlen...”

fin Experte!

Sie haben recht. Ein Rolladen gehört zur Mietsache und der Vermieter muss dies reparieren lassen.

Rano Experte!

Mal in den MV schauen. Hier oft die Handhabung von sog. Klein- oder Bagatellreparaturen geregelt. Gerade solch ein Rolladen-Gurt fällt darunter.

Gruß
Ralph

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