Feffek 06.05.2009 13:05
Hallo Lathy,
unter gewissen Umständen ist dieses möglich. Zum einem muss sicher gestellt sein, dass Du bzw. Ihr (Nachbarn) zweifelsohne nachweisen könnt, dass Ihr den Vermieter auf den Mangel aufmerksam gemacht hat (in form von Telefonnachweisen, Schreiben etc.). Diese Nachweise müssen rechtlich betrachten nicht zu beanstanden sein. Ergänzend hierzu vgl. folgende Gesetzestexte: BGB(Bürgerliches Gesetzbuch) §536 ? 536 d! Dieses sollte zum besserem Verständnis zu deiner Angelegenheit beitragen.
Es lässt sich höchstwahrscheinlich nicht vermeiden die Belange deiner Nachbarin über einen Rechtsanwalt klären zu lassen.
Gruß
Feffek