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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hoffe ich habe das jetzt noch nicht in der Forumssuche übersehen.

In meinen Mietvertrag ist die Klausel eingefügt:

Das Mietverhältnis läuft auf unbestimmte Zeit, jedoch Mindestens ein Jahr. Besteht nun für mich irgendeine Möglichkeit Innerhalb dieses Jahres unter Einhaltung der drei Monate Frist, aus dem Vertrag herauszukommen, da ich aufgrund eines Studienplatzwechsels leider schon vorzeitig die Stadt verlassen muss...

Vielen Dank für Eure Tips

Toxo
Stichwörter: mindestlaufzeit

0 Kommentare zu „Mindestlaufzeit”

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