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Miteigentum an Grenzwand
Der Bau einer Wand, die ohne ein auf dem Nachbargrundstück al Grenzwand errichtete Giebelwand nicht standfest ist, führt nicht zum Entstehen von Miteigentum, an der aus beiden Teilen gebildeten einheitlichen Wand.
Bundesgerichtshof, Urteil vom 18.05.2001, Aktenzeichen: V ZR 119/00.