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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen.Wir wohnen in einem 2-Familienhaus mit Garten. Die Mieter über uns sind zum 01.05. ausgezogen - die Wohnung ist wieder vermietet.
In unserem Mietvertrag steht nichts über die Gartenbenutzung und -pflege. Es war immer so, dass die Mieter über uns den Garten alleine genutz haben und sich auch darum gekümmert haben. Es wurde beim Einzug mündlich vereinbart, dass die Mieter für die Pflege des Gartens verantwortlich sind.

Jetzt meine Frage - kann man die Gartenbenutzung kündigen, bzw. ist sie überhaupt zwingend, wenn im Mietvertrag nichts vereinbart ist? Wir haben die Wohnung sowieso bereits gekündigt und werden zum 31.08. ausziehen.

Würde mich über eure Antworten sehr freuen - vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Sabine
Stichwörter: gartenbenutzung + kündigen + man

0 Kommentare zu „Kann man die Gartenbenutzung kündigen??”

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