Susanne
Der Vermieter muss lediglich informiert werden, dass der Lebenspartner einzieht, das darf er nicht verbieten. Dafür muss auch kein neuer oder separater Mietvertrag abgeschlossen werden.
Ist die Beziehung beendet, kannst Du allerdings auch ohne jegliche Kündigungsfrist vom Hauptmieter an die Luft gesetzt werden.
Daher sollte mit dem Hauptmieter ein Untermietvertrag abgeschlossen werden! Für die Ummeldung reicht dann die Unterschrift des Hauptmieters.
jimmi
Danke, das hilft mir schon mal weiter.
fin
Wenn dem Hauptmieter gekündigt werden sollte, muss aber leider auch i.d.R. der Untermieter gehen. Auch kann der Vermieter eine Untermiete untersagen.
Rano
Wie ich in diesem Jahr festgestellt habe, ist für eine amtliche Anmeldung keine Bescheinigung des Vermieters mehr nötig.
Gruß
Ralph
calima
Wie ich in diesem Jahr festgestellt habe, ist für eine amtliche Anmeldung keine Bescheinigung des Vermieters mehr nötig.
Gruß
Ralph[/quote:584e3]
Bis zum 2.4.2004 musste der Mieter seine Wohnung innerhalb 1 Woche bei der Meldebehörde unter Angabe seiner neuen Wohnung abmelden und an seinem neuen Wohnort anmelden. Auch der Vermieter hatte bei der Ab.- und Anmeldung mitzuwirken. Seit 2.4.2004 wurde das elektronische Anmeldeverfahren bundeseinheitlich eingeführt. Hierbei ist die Mitwirkungspflicht des Vermieters bei der Anmeldung entfallen, wobei er aber bei einem rechtlichen Interesse einen Auskunftsanspruch hinsichtlich Vor und Familiennamen der in seiner Mietwohnung gemeldeten Einwohner hat. Umzüge innerhalb der BRD wird auf die Abmeldung verzichtet, außer jemand zieht ins Ausland.
Siehe:
BFH ( IIR 28/95
BVerwG JZ 2001, 603
OVG Münster WM 93, 627
OVG Schleswig ZAP 93, 1110
BVerwG WM 2000, 140