Berthelstal 24.02.2011 08:28
Wenn alle diesbezüglichen Bestimmungen zum Betrieb einer solchen Funkantenne einghalten sind, brauchen Sie denn Mieter nicht darauf aufmerksam machen. Wo sollte das auch hinführen?
Es liegt kein verdeckter Mangel vor und bei der Besichtigung des Objektes sollte der Mieter schon selbst nachfragen.
Balkonexperte 24.02.2011 08:31
Wenn diese Antenne im Betrieb keine Störungen des Rundfunk- und Fernsehempfangs in der darunter liegenden Wohnung verursacht, sehe auch ich keine Probleme bei der Vermietung dieser Wohnung.