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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich brauche euren Rat oder vielleicht hat jemand von euch ja auch schon dieses Problem gehabt.
Also, ich wohne in einer Mietwohnung mit Garten, den nur ich alleine nutzen darf, schließlich bezahle ich dafür auch eine höhere Miete. Laut Mietvertrag wurde mir die alleinige Nutzung zugesichert. Um in den Garten zu gelangen muss ich durch den ehemaligen Waschkeller gehen, der als solcher aber nicht mehr benutzt wird. Zu diesem Keller habe ich, unser Pseudohausmeister und die Vermieter jeweils einen Schlüssel. Laut Mietvertrag darf in diesem Keller gartenmöbel unterstellen. Es ist aber nun so, dass da noch anderes Zeug von mir drin steht. Vom Hausmeister steht da auch noch altes Zeug rum. Jetzt haben mir meine Vermieter eine Frist von 4 Wochen gesetzt, um meinen Kram, der nicht zu den Gartenmöbeln zählt von dort zu entfernen. Ich weiß nicht, wie ich das schaffen soll, weil ich viel arbeite und mein Kellerraum zu schmal ist, um da überhaupt großartig was unterzustellen.Meine Frage ist, können mir meine Vermieter verbieten Gegenstände wie Zeltausrüstung und anderes dort unterzustellen.Unser Hausmeister darf seine alten sperrmüllreifen Dinge weiterthin in dem Keller lagern.Danke.
Stichwörter: räumen + soll + keller

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