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hausarzt hat diese Frage gestellt
Hallo ich hab da mal eine ´Frage:

Ich wohne in einer Einliegerwohnung im Keller
Der Vermieter bewohnt das Erdegschoss und das Dach.

ich habe einen Mietvertrag, in dem steht:
Der Ölverbrauch wird anteilig der Räumfläche (ca. 30%) berechnet.

im August habe ich eine Nebenkostenabrechnung erhalten, auf der weder die Anschrift/Namen des Vermiters noch meine Anschrift/Namen steht.

in dieser Abrechnung hat er mit anteilig 2106 Liter Heizöl berechnet.

Lt. AUssage des Vermieters hat er keinen Ölzähler, der den tatsächlichen Verbrauch misst.

Auch haben wir keine Wärememengenmessung an den Heizungen.

Meine Frage, darf der Vermieter so abrechnen?

Auf der Abrechnung muss doch mind. stehen, wer die Abrechnung stellt und an wen SIe gerichtet ist oder?

Vielen Dank für eure Hilfe.

0 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung geschätzter Ölverbrauch”

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