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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Modernisierung und Architektenhonorar

muss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)

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