Gast hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,
bin neu hier, weil mich eine Frage drückt, die Ihr mir hoffentlich beantworten könnt.
Fogende Situation:
Mehrfamilienhaus, bisher 6 Parteien, die jeweils eine Wohnung gemietet haben. Großer Hof vor dem Haus mit Stellplätzen für 4 - 5 Autos (dummerweise nicht exakt angezeichnet, haben aber bisher eigentlich immer greicht). An den Stellplätzen ein Schild mit der Aufschrift: "Stellplätze nur für Mieter und Eigentümer des Anwesens ...", jedoch nicht explizit mit Schildern auf die Wohnungen aufgeteilt.
Auf dem Hof auch 6 Garagen mit jeweils einer Aufahrt davor (optisch mit Pflastersteinen getrennt). Dies war die Situation beim Einzug vor einigen Jahren. Wir haben laut Mietvertrag eine Garage und einen Stellplatz gemietet. Da meist im Hof was frei war, habe ich mir nie große Gedanken gemacht, welchen Stellplatz ich denn nun genau gemietet habe.
Nun Änderung der Situation:
Modernisierungsmaßnahmen, gleichzeitig Ausbau des Dachgeschosses, zwei weitere Wohnungen werden ab demnächst vermietet.
Es wurden im Hof zwei neue Garagen gebaut, deren Einfahrt, so wie es aussieht, dazu führt, daß die alten Stellplätze wegfallen. Evtl. wird da noch einer über bleiben...
Vor der Massnahme wurde vom Vermieter angefragt, ob wir einen zusätzlichen Stellplatz benötigen (keine Aussage ob kostenpflichtig oder nicht). Haben wir damals nicht drauf reagiert, weil niemend explizit gesagt hat, daß die vorhandenen irgendwann wegfallen werden. Die vorhandenen haben ja immer gereicht...
Nun sieht es wohl so aus, daß die Stellplätze im Hof wegfallen und plötzlich heißt es, der im Mitevertrag stehende Stellplatz sei der vor der Garage, also die eigentliche Garageneinfahrt.
Erste Frage: Kann man eine Garageneinfahrt nochmal als Stellplatz vermieten ? Erscheint mir schon merkwürdig...
Wenn nun alle Mieter ihre Autos vor die Garagen stellen würden (das sind ja nun wohl plötzlich die gemieteten Stellplätze), käme zu den hinteren Garagen kaum noch jemand mit seinem Auto, weil das im Hof einfach zu eng wird. Vom Ende der Garagenauffahrten bis zum Haus sind es vielleicht 1 1/2 Fahrzeugbreiten, da kann niemand mehr in die Garagen fahren...
Ich bin der Meinung, daß wir in dieses Haus eingezogen sind und nach vorheriger Besichtigung gesehen haben, daß für 6 Parteien 5 Stellplätze da sind, die Chance, einen Parkplatz im Hof zu bekommen, also relativ gut ist. Diese Situation hat sich natürlich jetzt nachhaltig geändert.
Die Vermieter kassieren für zwei weitere Wohnungen und zwei weitere Garagen, während wir nun alle plötzlich die Autos draussen stehen lassen müssen, weil die Stellplätze vor den garagen einfach nicht realisierbar sind.
Müssen wir das so mitmachen ?
Sorry, Riesenroman, habe versucht, es so gut wie möglich zu beschreiben.
ich danke Euch schon mal für evtl. Antworten