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Fogging der Mietwohnung
Tritt in einer Mietwohnung die unaufklärbare Ursache einer Schwärzung der Wohnung auf, was als „Fogging" bezeichnet wird, trägt der Vermieter die Beweislast dafür, dass Baumängel oder andere Mängel der Mietsache nicht ursächlich sind für die aufgetretene Schwarzfärbung in der Wohnung.
Landgericht Berlin, Urteil vom 18.02.2003 -Aktenzeichen: 64 S 457/01.