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Modernisierung und Balkonanbau
Der Anbau eines Balkons stellt eine Modernisierung und Gebrauchswerterhöhung der Mietsache dar, weshalb die Kosten anteilig gemäß § auf den Mieter umgelegt werden dürfen. (LG Wiesbaden, Az. 2 S 50/02, aus: WM 2003, S. 564)