AMAyer 22.09.2008 08:09
Tja so sind die VM, einer wie der andere.
Gierig aber sich niicht an einmal zugesagte Vereinbarungen halten.
Natürlich gilt eine mündl. Zusage, nur Sie werden Probleme haben dies im Zweifelsfall zu beweisen!
Andreas Mayer
user38 03.10.2008 22:58
Danke für die Antwort! Eventuell gibt es eine Zeugin. Damals standen nämlich zeitglich unsere Wohnung und die im 1. Stock zu vermieten frei. Der FRau, die dann im 1. Stock genommen wurde, wurde auch gesagt, dass der Garten nur zur unteren Wohnung gehört. Wir hatten ein gutes Verhältnis zu ihr und haben auch ihre neue Adresse ( ist inzwischen wieder ausgezogen). Würde es vielleicht reichen, wenn sie mir schriftlich bestätigt, dass genau diese Mietkonditionen den Garten betreffend bei Einzug bestanden? Haben mittlerweile so viel Stress mit unserem Vermieter auch wegen anderer Dinge (angeblich zu unrecht genutzter Stellraum, "Unordnung" auf der Terrasse, usw.) dass ich bald ernsthaft krank werde, wenn ich mich nicht wehren kann.
Liebe Grüße