fin
Nicht ausreichend funktionierende Heizung und fehlendes Warmwasser bitte schriftlich bemängeln und um Behebung bitten. Vielleicht ist in der Heizung auch nur Luft oder Wasser fehlt, so dass das schnell zu beheben wäre. Riss in der Wand und Schimmelbildung auch angeben.
Am besten das Schreiben von einem Zeugen durchlesen lassen, der auch mit zum Briefkasten des Vermieters geht oder per Einwurfeinschreiben schicken.
Der Riss in der Wand ist dann gemeldet, was Sie tun müssen, aber Sie können das nicht beheben, da Eigentum des Vermieters.
Bei Schimmel ist immer strittig woher das kommt, sei es durch falsches und unzureichendes Lüften oder weil die nötige Temperatur in der Wohnung nicht erreicht werden kann.
Also erst einmal Ihre Mängelanzeigpflicht erfüllen und dann abwarten was passiert.
tenant61
. manchmal staut sich so einiges auf, und da würde man gern mal dem vermieter so richtig auf die zehen treten. das ist verständlich und hier und da bestimmt auch mal sinnvoll und hilfreich. zunächst mal sollte man aber immer auch auf die verhältnismäßigkeit der mittel achten. ein gutachten ist im gerichtsverfahren sicher hilfreich, für außergerichtliche verhandlungen - zumal wenn noch in der anfangsphase - vielleicht aber eher schädlich, weil man sich damit u.u. die gesprächsbasis mit dem vermieter kaputt macht.
ich würde, wie fin schon geraten hat, zunächst mal die schäden dem vermieter schriftlich einreichen. dann bist du auf jeden fall schon mal deiner verpflichtung zur mängelanzeige nachgekommen. du kannst diese mängelanzeige, wenn du es denn möchtest, mit der ankündigung einer mietminderung verknüpfen. eine entsprechende tabelle findest du hier im forum. such dir mal raus, was auf dich passt; ich empfehle bei der höhe der minderung immer, diese eher moderat zu bemessen, weil man nie weiß, wie ein gericht die sache sieht.
den gutachter einzuschalten hieße zum jetzigen zeitpunkt mit kanonen auf spatzen schießen. es bringt nichts, stattdessen kostet es sehr viel geld und zwar deins. um die schäden zu dokumentieren gibt es andere wege: fotos, dauermessungen, zeugenaussagen u.a.
zu einem späteren zeitpunkt kann das einschalten eines gutachters sinnvoll sein. dann trägst du auch die kostenlast nicht allein, sondern der vermieter, sofern er tatsächlich im unrecht ist. stellt der gutachter fest, dass mieter und vermieter anteilig an den schäden schuld sind, werden die kosten idr gequotelt.
außergerichtlich kannst du dir einen gutachter über ihk oder amtsgericht besorgen. im gerichtsverfahren brauchst du dich darum gar nicht zu kümmern, da macht das das gericht.