Berthelstal 29.09.2011 06:35
????? Verstehe ich nicht ?
Bladder 29.09.2011 08:26
Auch mündliche Absprachen sind im Mietrecht rechtsgültig.
Das Problem ist halt, wenn einer der Partner plötzlich an Gedächtnisschwund leidet.
Also, ohne Zeugen gibt es meistens Probleme. Nur ehrliche Menschen halten sich an ein gegebenes Wort.
Wenn mit diesen Ratenzahlungen die Kautionszahlung gemeint sein sollte, dann braucht man keine besondere Absprache. Die Zahlung in 3 Raten ist gesetzlich geregelt.
Arnold1960 03.10.2011 11:03
Erstmal Danke für die Antw. Es geht um Mietrückstand, und zwar einmal Miete für einen halben Monat,sowie 1 Monat. Es war alles voher ok, monatliche Rate 100 € usw.Vermieterin wollte mich aus einem anderen Grund kündigen, Ihr Kündigungsgrund war nicht Rechtskräftig- laut Rechtsanwalt, um ein Grund zu finden hat sie dann einfach den Mietrückstand genutzt, obwohl wir uns positiv geeinigt haben.Kaution habe ich auch bezahlt 500 €- Mietrückstandbetrag, jetzt noch 680 €, nächste Rate wird jetzt am 10 bezahlt, 100€ + Miete.Räumungsklage wurde auch angedroht, Fristlose Kündigung 15.10.2011- Ich muß wohl zu einem Anwalt gehen, ich hoffe nur das ehrlichkeit in diesem Leben noch anerkannt wird.