fin
Den Gasherd müssen Sie überhaupt nicht abholen wenn es der des Vormieters war. Etwas anderes wäre es wenn Sie diesen vom Vormieter übernommen und abgekauft hätten. Aber auch mit "Ich lass mal meinen Herd hier, vielleicht können Sie den gebrauchen", also ohne Bezahlung, wäre der Herd in Ihren Besitz übergegangen und der Vormieter hätte sich erfolgreich um dessen Entsorgung gedrückt.
Ich glaube aber kaum, dass das der Grund für die Einbehaltung eines Teiles der Kaution ist. Eher noch ausstehende Nebenkostenabrechnung. Prüfen Sie das mal nach. Aber auch dann hätte der Vermieter/Verwaltung Ihnen eine schriftlich korrekte Abrechnung der Kaution zusenden müssen. Nicht einfach Geld überweisen und stillschweigend etwas einbehalten. Sie haben ein Recht auf Abrechnung und den Grund zu wissen für die Einbehaltung. Der Vermieter ist verpflichtet Ihnen das mitzuteilen.
Sie schreiben nicht wann Sie ausgezogen sind. Das wäre auch noch wichtig zu wissen.
mr999
Ausgezogen war ich jetzt vor 2 Wochen.
Aber die Wohnung ist auch korrekt übergeben worden, ich habe dieses ja schriftlich vom Wohnungsabnahmebericht:
"Die Nachkontrolle hat ergeben, daß die Arbeiten ordnungsgemnäß ausgeführt sind."Die Zählerstände stehen da noch drauf und das der Vermieter alle Schlüssel erhalten hat.
Kann es sein, das die im Nachhinein noch etwas gefunden haben und etwas auszusetzen haben an der Wohnung
Oder gilt das Protokoll von der Übernahme?
Ausstehende Nebenkosten, also Heizkostenabrechnung, von 2005 kommt erst noch in ein paar Wochen.
Und die Heizkostenabrechnung von Januar 2006 bis zum Auszug 31.5.06 kommt dann erst nächstes Jahr!, sagte der Hausmeister.
Behalten die eventuell deswegen noch die 100 Euro ein?
Weil die vielleicht Angst haben, das ich die Nebenkosten nicht mehr bezahle?
Obwohl ich ja sogar mit einer Gutschrift rechne, da ich die letzten Monate eh kaum zuhause war und keine Heizkosten hatte <!-- s --><!-- s -->
fin
Wenn das Übergabeprotokoll vom Vermieter unterschrieben wurde, so kann er im Nachhinein keine Schäden mehr geltend machen. Lediglich Schäden an z.B. der Elektrik, die bei Übergabe nicht zu sehen waren und sich immer im Nachhinein erst zeigen.
Wie schon erwähnt hat der Vermieter den Teilbetrag wahrscheinlich wegen den noch ausstehenden Nebenkostenabrechnungen einbehalten. Das ist rechtens, er muß Sie aber hierüber informieren. Fragen Sie doch einfach mal nach.
mr999
ja mach ich gleich morgen, wenn die wieder geöffnet haben.
Danke und schönen Sonntag noch <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Der VM darf einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. zu erwartende NK-Nachzahlung einbehalten.
mr999
Genauso ist es auch, habe eben nochmal Rücksprache gehalten.
Früher war das aber nicht so gewesen bei dem großen Vermieter...
Ein Brief ist wohl auch rausgegangen, den habe ich natürlich noch nicht erhalten....naja jetzt weiß ich wenigstens bescheid.
Danke nochmal!