Balkonexperte 09.08.2010 16:26
Bei dieser Konstellation ist es dem VM überlassen, von wem er die ausstehende Miete kassiert. Wenn er sich den oder die solventen Mieter ausguckt ist er im Recht.
Und nein, eine Mitteilungspflicht, dass einer der WG-Mieter eine taube Nuss ist, besteht wohl nicht.
Aber das ist nun mal das Risiko einer Wohngemeinschaft.
Bladder 09.08.2010 16:47
Hier ist von einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auszugehen.
Für die Haftung bedeutet dies, dass jedes einzelne Mitglied der WG dem Vermieter gegenüber voll persönlich haftet, und zwar nicht nur für den Mietzins und die Nebenkosten sondern auch für Schönheitsreparturen (sofern auszuführen) oder Schäden gemäß §§ 421, 427 BGB .
Alles was jetzt abläuft, ist im Innenverhältnis dieser GbR selbst zu regeln.
Dem Vermieter ist kein Vorwurf zu machen. Man hätte sich seinen neuen Gesellschafter genauer anschauen sollen.