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goldenx hat diese Frage gestellt
Hallo.
Ich habe in einer 3er WG gewohnt, laut Vertrag treten wir als Gesamtschuldner auf und jeder von und mußte einen Bürgen nachweisen.
Im letzten September 2009 ist dann ein neuer Mieter A eingezogen ist.
Dieser sollte ab dann die Miete anteilig zahlen sowie eine Kaution, eine Bürgschaft wurde von ihm allerdings NICHT verlangt.
Bezahlt hat Mieter A allerdings nicht, aber wir haben vom Vermieter erst im Januar davon erfahren, als sich bereits 4 seiner anteiligen Monatsmieten sowie die Kaution angesammelt haben.
Mein anderer Mitbewohner und ich haben dem A eine Frist gegeben, jedoch hat er nur einen Teil bezahlt.
Darauf haben wir im April die Wohnung gekündigt und sind Ende Juli ausgezogen.
Zur Übergabe hat sich ein Betrag von knapp 2500€ angesammelt, da mein anderer Mitbewohner und ich dazu eingewilligt haben wurde davon noch unsere beiden Kautionen abgezogen, so dass ein Restbetrag in Höhe von 1300€ zu zahlen ist.
Da wir als Gesamtschuldner auftreten verlangt der Vermieter nun von uns solventen Mietern, also nicht von A, die Zahlung von je 650€ (1300€/2), falls nicht will er sich an unsere Bürgen richten.
Meine Fragen:

Hat der Vermieter nicht seine Mitteilungspflicht vernachlässigt und uns da zu spät informiert, als sich bereits 4 anteilige MM sowie die Kaution angehäuft haben?
Hätte der Vermieter da nicht früher Konsequenzen daraus ziehen müssen, da A auch keine Kaution gezahlt hat und noch nicht mal einen Bürgen nachweisen mußte?
Welche Möglichkeiten bleiben mir da?

Grüße

2 Kommentare zu „3er WG als Gesamtschuldner, 'Neueinzug' zahlte nicht.”

Balkonexperte Experte! 09.08.2010 16:26

Bei dieser Konstellation ist es dem VM überlassen, von wem er die ausstehende Miete kassiert. Wenn er sich den oder die solventen Mieter ausguckt ist er im Recht.

Und nein, eine Mitteilungspflicht, dass einer der WG-Mieter eine taube Nuss ist, besteht wohl nicht.

Aber das ist nun mal das Risiko einer Wohngemeinschaft.

Bladder Experte! 09.08.2010 16:47

Hier ist von einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) auszugehen.
Für die Haftung bedeutet dies, dass jedes einzelne Mitglied der WG dem Vermieter gegenüber voll persönlich haftet, und zwar nicht nur für den Mietzins und die Nebenkosten sondern auch für Schönheitsreparturen (sofern auszuführen) oder Schäden gemäß §§ 421, 427 BGB .

Alles was jetzt abläuft, ist im Innenverhältnis dieser GbR selbst zu regeln.
Dem Vermieter ist kein Vorwurf zu machen. Man hätte sich seinen neuen Gesellschafter genauer anschauen sollen.

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