Susanne
Mit dem Mietvertrag zur Wohnung bist Du der Besitzer und hast damit das Hausrecht. Insofern kann Dir Niemand verbieten, in der Wohnung zu rauchen, wohl aber im Treppenhaus.
Auch im öffentlichen Raum, sprich auf der Straße, ist das Rauchen nicht verboten.
Falls Du nicht vorhast in nächster Zeit das Rauchen aufzugeben (denk dran, nur Ärzte, die rauchen, werden nicht krank...), solltest Du dir überlegen, ob Du dort noch länger wohnen willst.
Ich denke mal, überall ist irgendwas anderes. Im nächsten Haus beschwert sich jmd, dass Du nicht sauber das Treppenhaus putzt, Deinen Müll nicht trennst oder zu laut furzt. Mir wäre auch egal, ob irgendwelche Halbaffen ohne Kleinhirn mich grüßen oder nicht, das ist noch nicht Mobbing.
Da die Herrschaften offensichtlich nicht wissen, mit welchem Aufwand ein Umzug verbunden ist, solltest Du mal eine Liste machen, wenn Du auf ein besseres Angebot hoffst.
Himmelhilf
Dem Vermieter ist völlig klar, daß Rauchen weder für eine Abmahnung hilfreich, noch für eine Kündigung genügt. Daher das Angebot. Pokern! Überleg Dir in Ruhe, welche Kosten für den Umzug rein realistisch auf Dich zukommen. Liste auf. Überleg dir, was davon Dein Vermieter übernehmen sollte, damit Du zum Umzug bereit wärst. Und dann verhandeln....
Rano
Vorab:
Obwohl es modern ist, das Rauchen zu verteufeln, würde ich sogar das Gleichbehandlungsgesetzt bemühen, stünde irgendwo, dass die (anvisierte) Wohnung nur an Nichtraucher zu vermieten ist.
Zum Thema:
Wenn Dir nicht sonderlich viel daran liegt, dort wohnen zu bleiben, ist ein Umzug wohl wirklich nur eine Kostenfrage.
Die Übernahme der Kosten (von Dir angedachte Liste), die sofortige Auszahlung der Kaution (unüblich aber gewiss nicht unmöglich) und als Schmankerl die Übernahme der Renovierung durch den VM ...
Warum nicht? Vielleicht verbesserst Du Dich noch! <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ralph
Ghostraider
Man, kauf Dir ein paar dicke Brasil Zigarren und paff diese weg.
Du kannst noch in deiner Wohnung rumquartzen nach Teufel komm raus.
Das Angebot des Vermieters mit dem Erlass der Auszugsrenovierung soll er dir schriftlich geben damit Du dir was abwischen kannst.
Wenn in deinem Mietvertrag eine ungültige Schönheitreparaturklausel ist, ist der Vermieter sowieso zur Renovierung verpflichtet und ich habe noch kein Urteil gelesen das eine Wohnung durch Rauchen so geschädigt ist das der Mieter zu Schadensersatz herangezogen wurde.
Ich kann das ganze Lametieren über das Rauchen schon nicht mehr hören.
Wenn es dem Nichtraucher stinkt das da ein Raucher im Haus ist kann der doch ausziehen, warum der Raucher ?
Wenn der Vermieter Dich raus haben will soll er alle Umzugskosten tragen und die können mit allem drum und dran, von der Renovierung der neuen Wohnung bis zum Telefonanschluss schon ein paar Tausend Euronen kosten.
Frag mal ob er dich immer noch raus haben will.
Der Vermieter soll sich auch einen guten Grund ausdenken, sonst hat er noch die Prozesskosten an der Backe. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ghostraider
Werner1
Rauchen innerhalb der Wohnung kann selbst dann nicht vom Vermieter verboten werden wenn die Wohnung nur an einen nichtrauchenden Mieter vermietet wurde. (Mieter könnte ja nach Vertragsabschluß mit Rauchen begonnen haben) Rauchen gehört immer noch zu dem persönlichen Lebensumstand. Klauseln in einem Mietvertrag die das Rauchen untersagen sind dahingehend unwirksam. Das Treppenhaus (und den Zuwegen zum Haus*) gehört zu den Gemeinschaftsräumen, dort kann das Rauchen insoweit verboten werden soweit sich der Raucher zu diesem Zweck dort aufhält.
Nur extreme Geruchsbelästigungen können rechtliche Konsequenzen hervorrufen. Wenn aus der Mieterwohnung dringender Gestank dazu führt, dass man den Hausflur kaum noch ohne „Gasmaske“ betreten kann, so das AG Köln 221 C 409, 91 ist der Vermieter zur Kündigung berechtigt. Normalerweise dürfte es aber ausgeschlossen sein, das es bei einer geschlossenen Wohnungstür und einem normal konstruierten Gebäude zu übermäßigen Belästigungen der Mitmieter durch Kochgerüche und Tabakrauch [/b:01f3e]kommt, so AG Aachen 12 C 478, 93 . Kommt es aber aufgrund der speziellen Bauweise des Gebäudes (schlechte Abdichtung) zu erheblichen Belästigungen durch Zigarettenrauch und Essensgerüche, kann der betroffene Mieter die Miete kürzen. Das LG Stuttgart WM 98, 724 sprach einem Mieter hier 20% MM zu. Hier war es allerdings eine Geruchsbelästigung eines im Hause liegenden Gewerbebetriebes. Grundsätzlich kann nur im Einzelfall entschieden werden.
maxtor11
Hallo nochmal! Vielen Dank für Euere Antworten.
Genauso habe ich es mir eigentlich auch gedacht.
Ich war jetzt im Urlaub und sollte mich danach beim Vermieter melden
um eine ANtwort auf sein "Angebot" geben.
Das laß ich aber sein, weil es mich nicht interessiert hier auszuziehen.
Jetzt habe ich erfahren das der betroffene Nachbar über mir Astmathiker ist, wie
würde die Lage nun hier aussehen?
Danke
Werner1
Einfach die Sache ruhig aussitzen. <!-- s --><!-- s --> Der betroffene Mieter könnte u.U. [/u:344be]ein MM-Recht haben, das aber ne andere Baustelle. GANZ SICHER !
berta1
rauchen in der eigenen whg ist doch wohl jeden seine sache ansonsten neue nachbarn suchen siehe unten <!-- s --><!-- s -->
<!-- m --> http://autsch.de/showfile.php?filepk=18453">http://autsch.de/showfile.php?filepk=18453 <!-- m -->
berta1
hier ist noch ne seite wo man sich erkundigen kann wie es in der eigenen oder der anderen nachbarschaft abgeht
<!-- m --> http://www.meinnachbar.net/index.php?u_section=profil&uid=159584">http://www.meinnachbar.net/index.php?u_ ... uid=159584 <!-- m -->
Ghostraider
Jetzt habe ich erfahren das der betroffene Nachbar über mir Astmathiker ist, wie
würde die Lage nun hier aussehen?
Danke[/quote:43027]
Auch wenn der Nachbar Asthmatiker ist, was einem ja im Grunde auch leid tut, brauch man in der eigenen Wohnung nicht das Rauchen einstellen.
Ich zweifel es auch stark an das der Zigarettenrauch einer einzelnen Person so stark ist das er in der Nachbarwohnung zur Geruchsbelästigung führt.
Meiner Ansicht nach ist es eine übertriebene Panikmache wegen den ganzen Nichtraucherpalaver.
Wäre diese ganze neue Gesetzgebung des Nichtraucherschutz nicht würde kein Hahn danach krähen wenn ein Nachbar in seiner Wohnung am quarzen ist.
Aber nochmals zur Lage der Dinge.
Man kann zwar auf den Asthmatiker Rücksicht nehmen man brauch es aber nicht.
Man kann ja den Nachbarn anrufen und ihm sagen er möchte in ein anderes Zimmer gehen da man in mal eben eine Rauchen will.
Vielleicht nervt im das Gerenne und er lässt den Raucher in Ruhe rauchen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
Ghost
luckyluke 09.08.2009 18:28
Ich bin selbst starker Raucher und rauche auch in meiner Wohnung, meine Nachbarn sind allerdings keiner Belästigung durch mich ausgesetzt, weder im Treppenhaus, noch irgendwie sonst, aus dem einfachen Grund, weil ich in einer Dachwohnung wohne und mein Qualm abziehen kann, ohne an den Wohnungen anderer Leute vorbeizumüssen.
Die Ansicht, es wäre kaum vorstellbar, daß man mit seinem Rauch auch in den Wohnungen anderer Leute Geruchsbelästigungen verursachen kann, ist so allerdings nicht ganz korrekt, wie ich an folgendem Beispiel zeigen möchte:
Ich habe eine Bekannte in Neuss, bei der wohnt eine starke Raucherin in der Etage unter ihr, die ist nachtaktiv, steht also spät auf und sitzt dann bis frühmorgens vor ihrem Rechner und chattet und raucht dabei. So weit, so gut.
Allerdings lüftet sie dabei über ihr Fenster, welches genau unter dem Schlafzimmerfenster meiner Bekannten liegt (also scheint der Fall Deiner Situation recht ähnlich zu sein), dort zieht bei offenem oder auch nur angekipptem Fenster der Rauch von unten hinein, und selbst ich als Raucher muss sagen: In solch einem Gestank möchte ich nicht schlafen müssen. Meiner Bekannten bleibt also die Wahl, das Fenster nicht zu öffnen – was bei den derzeitigen Temperaturen unzumutbar ist, oder eben in dem Mief zu schlafen, was - wie schon gesagt - schon für mich kaum auszuhalten ist, geschweige denn für jemanden der überhaupt nicht raucht. Auch das Treppenhaus und der Trockenraum des Wäschekellers, wo von sämtliche Leuten im Haus die Wäsche hängt, riechen extrem nach Rauch. Wird sie darauf angesprochen, reagiert sie meist mit Unverständnis und/oder dem Hinweis, in Ihrer Wohnung könne sie rauchen soviel sie wolle.
Ich bin schon ein Gegner dieser militanten Nichtraucher (am schlimmsten sind die, die selbst mal geraucht haben), aber wenn nicht nur die eigene Wohnung betroffen ist, sondern auch die anderer Leute, hört für mich das Recht, in meiner Wohnung tun und lassen zu können was mir grad einfällt, auf.
Wenn sich also alle im Haus über Dich beschweren oder nicht mehr grüßen, solltest Du Dich schon fragen, ob nicht der eine oder andere Vorwurf gerechtfertigt sein könnte. Ratschläge wie der mit der Zigarre sind in Deiner Situation vermutlich wenig hilfreich. Sollte etwas an den Vorwüfen dran sein und es beschweren sich genügend Leute, weiß ich nicht, ob die Hausverwaltung oder der Eigentümer Mietkürzungen anderer Mieter einfach so hinnehmen würde (und im Fall meiner Bekannten wären Mietkürzungen durchaus möglich). Wenn es nämlich um Geld geht, sind die Leute (also auch Vermieter) kaum noch bereit, solche Dinge hinzunehmen. Im Ernstfall würde eine Klage auf Räumung vermutlich Erfolg haben, da die Lebens- und Wohnqualität mehrerer Parteien stark eingeschränkt ist.